Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 30.03.2016 fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung von Bürgermeister Guido Rahn

gem. § 56 Abs. 2 HGO eingeladen.

 

Das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Herr Gerhard Christian stellt fest, dass von 37 Stadtverordneten 35 Stadtverordnete anwesend sind.

Die Stadtverordnetenversammlung ist gem. § 35 HGO beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten anwesend ist.

 

Da von 37 Stadtverordneten 35 anwesend sind, stellt er die Beschlussfähigkeit für diese Sitzung fest.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Anschließend ruft er den Tagesordnungspunkt 4 auf.