Sitzung: 15.04.2016 Stadtverordnetenversammlung
Das an Jahren älteste Mitglied der
Stadtverordnetenversammlung Herr Gerhard Christian stellt fest, dass von 37
Stadtverordneten 35 Stadtverordnete anwesend sind.
Die Stadtverordnetenversammlung ist
gem. § 35 HGO beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl
der Stadtverordneten anwesend ist.
Da von 37 Stadtverordneten 35 anwesend
sind, stellt er die Beschlussfähigkeit für diese Sitzung fest.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Anschließend ruft er den Tagesordnungspunkt 4 auf.