Die Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 06.03.2016 durchgeführten Kommunalwahlen zur Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten Klein-Karben, Groß-Karben, Kloppenheim, Rendel, Burg-Gräfenrode, Petterweil und Okarben gemäß § 26 Abs. 1 KWG für gültig.

Nach Mitteilung des Gemeindewahlleiters sind während der Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen.

 

Die Namen der gewählten Bewerber/innen sind aus der Vorlage ersichtlich. Durch Verzicht oder Nichtannahme des Mandats sind bereits Änderungen eingetreten. Auf die amtliche Bekanntmachung der Stadt Karben in der Wetterauer Zeitung am 16.03.2016 wird verwiesen.

 

Im allseitigen Einvernehmen wird über die Gültigkeit der Wahlen in getrennten Abstimmungen beschlossen:

 

a)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

b)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Klein-Karben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

c)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Groß-Karben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

d)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Kloppenheim gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

e)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Rendel gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

f)     Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Okarben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

g)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Burg-Gräfenrode gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür

h)    Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für den Ortsbeirat Petterweil gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.

Abst.-Erg.:    einstimmig dafür