Sitzung: 15.04.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 3/673/2016
Die Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 06.03.2016 durchgeführten Kommunalwahlen zur Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten Klein-Karben, Groß-Karben, Kloppenheim, Rendel, Burg-Gräfenrode, Petterweil und Okarben gemäß § 26 Abs. 1 KWG für gültig.
Nach Mitteilung des
Gemeindewahlleiters sind während der Einspruchsfrist keine Einsprüche
eingegangen.
Die Namen der gewählten Bewerber/innen
sind aus der Vorlage ersichtlich. Durch Verzicht oder Nichtannahme des Mandats
sind bereits Änderungen eingetreten. Auf die amtliche Bekanntmachung der Stadt
Karben in der Wetterauer Zeitung am 16.03.2016 wird verwiesen.
Im allseitigen Einvernehmen wird über
die Gültigkeit der Wahlen in getrennten Abstimmungen beschlossen:
a)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl zur
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben gem. § 26 Abs. 1
Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
b)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Klein-Karben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
c)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Groß-Karben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
d)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Kloppenheim gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
e)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Rendel gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
f)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Okarben gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
g)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Burg-Gräfenrode gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
h)
Die
Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Wahl für
den Ortsbeirat Petterweil gem. § 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür