Beschluss: zur Kenntnis genommen

Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz bittet den amtierenden  und  neugewählten Bürgermeister Guido Rahn an das Rednerpult.


a)                  Einführung und Verpflichtung des neugewählten
                     Bürgermeisters in sein Amt

Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz führt Herrn Guido Rahn in das Amt des Bürgermeisters ein und verpflichtet ihn unter Hinweis auf § 46 Abs. 1 HGO durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

 

                  1 b)               Aushändigung der Ernennungsurkunde

Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Lenz erteilt hierzu Erstem Stadtrat Stein das Wort.

 

Erster Stadtrat Stein händigt gemäß § 46 Abs. 2 HGO Herrn Guido Rahn die Ernennungsurkunde aus und verliest dazu den Text.

 

                  1 c)               Vereidigung

 

Zur Vereidigung erheben sich alle Anwesenden im Sitzungssaal.

 

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Bürgermeister Guido Rahn unter Erheben der rechten Hand den Diensteid gemäß § 72 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG).