Sitzung: 15.04.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur Vereidigung erheben sich alle Anwesenden im Sitzungssaal.
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Bürgermeister Guido Rahn unter Erheben der rechten Hand den Diensteid gemäß § 72 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG).