Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 215

„Sportanlagen Waldhohl“ Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß

§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO

i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.