Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 216 „Bahnhofstraße 227" in der Gemarkung Kloppenheim gern. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

 

Das geplante Baugebiet liegt in zentraler Lage im Ortskern der Gemarkung Kloppenheim,  nördlich der Bahnhofstraße. Nach Norden wird das Plangebiet durch den Verlauf des Geringsgrabens begrenzt. Im Westen und Osten ist das Plangebiet durch Wohnbebauung eingefasst.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 217 begrenzt sich wie folgt:

 

Das Plangebiet entspricht dem Flurstück Flur 7 Nr. 88/2 und umfasst die Hausnummern Bahnhofstraße 225 und 227.

 

Vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 88/2 auf der südlichen Grenze der Gewässerparzelle des Geringsgrabens Flur 7 Nr. 270 ausgehend, verläuft die Grenze des Plangebietes auf der Parzellengrenze in nordöstliche Richtung bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Wegeparzelle (Flur 7 Nr. 264/1 „Odenwaldstraße“), Dort knickt der Grenzverlauf nach Süden ab und folgt der westlichen Grenze der Wegeparzelle bis zum nordöstlichen Eckpunkt der Liegenschaft Flur 7 Nr. 88/3. Von dort verläuft die Grenze des Plangebietes in westlicher Richtung zunächst auf der nördlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 88/3 und weiter auf der nördlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 88/4 bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 88/4. Nach Süden abknickend folgt der Grenzverlauf des Plangebietes dann der westlichen Parzellengrenze Flur 7 Nr. 88/4 bis sie auf die nördliche Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 226 („Bahnhofstraße“) trifft. Weiter verläuft die Grenze des Plangebietes auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle in westlicher Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 88/2. Dort knickt der Grenzverlauf nach Norden ab und verläuft entlang der westlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 88/2 bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 88/2.