Sitzung: 15.04.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 3/675/2016
Die
Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte
Direktwahl zum Bürgermeister gemäß § 50 KWG für gültig.
Nach Mitteilung des Gemeindewahlleiters sind während der Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen.