Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Direktwahl zum Bürgermeister gemäß § 50 KWG für gültig.

 

Nach Mitteilung des Gemeindewahlleiters sind während der Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen.