Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeister Rahn bringt zu § 7 Abs. 1 Ziff. 1 eine geänderte Formulierung ein:

 

Fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und die gleiche Anzahl von Stellvertretern, die von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind.

 

Die so geänderte Neufassung der Satzung für den Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement (KIM) in der Fassung vom 18.08.2015 wird beschlossen.