Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 221 „Goerdeler Straße" in der Gemarkung Rendel gern. § 2 (1) i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

 

Das geplante Baugebiet ist ca. 0,45 ha groß und liegt südlich an der Goerdeler Straße zwischen Friedhof und Flurstück Nr. 430/2 (Obergasse 18).

 

Der Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Rendel, Flur 1. Ausgehend von der nordöstlichen Grenze der Flurstücks Nr. 425/2 in Richtung Süden folgend, knickt die Abgrenzung des Plangebiets ca. 6 m vor dem hinteren Wohnhaus der Oberpforte 16 parallel zu dem Gebäude verlaufend in Richtung Westen ab und stößt auf die östliche Grenze des Flurstücks Nr 420/3, verläuft  weiter bis zum südlichen Ende entlang dieser Flurstücksgrenze, folgt Richtung Westen entlang der Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 420/3 und Nr. 422/2, bis auf die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 420/4 stoßend, überquert diese im weiteren Verlauf bis zur östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 415/3, folgt dieser Grenze das kurze Stück nach Norden bis zur südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 415/4, deren Verlauf sie nach Westen hin folgt bis auf die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 412. Dieser Grenze folgt sie ca. 8 m nach Norden (ca. 5 m bis hinter die nördliche Gebäudekante der hinteren Scheunenbebauung der Oberpforte 4) und knickt dann rechtwinklig Richtung Westen ab bis zur westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 409/1. Dieser Grenze nach Norden folgend, die Goerdeler Straße bis auf die nördliche Grenze der Straßenparzelle Flurstück Nr. 443/5 überquerend und Richtung Osten folgend, knickt die Abgrenzung nach ca. 10 m im Verlauf der südlichen Flurstücksgrenze Nr. 15/16 (Haus Nr. 1 Goerdeler Straße, an der Biegung des Straßenverlaufs) nach Süden auf die östliche Ecke des Flurstücks Nr. 425/2.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans beschließt die Stadtverordnetenversammlung gleichzeitig für das Planungsgebiet eine Abweichung der für dieses Gebiet formulierten Ziele des im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms beschlossenen Rahmenplans von 2002.

 

(Stv. Heidelbach (CDU) ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.)