Für die antragstellende CDU-Fraktion stellt Herr Gauterin die wesentlichen Inhalte des Antrags vor. Mit dem Prüfantrag soll auf den offensichtlichen Wohnraumbedarf mit einem Maßnahmenkatalog reagiert werden.

 

Herr Bürgermeister Rahn teilt mit, dass der Magistrat die Annahme des Antrags empfiehlt.

 

Für die FDP bringt Herr Feyl einen Änderungsantrag ein (siehe Anlage zum Protokoll). Der Antrag der CDU ginge prinzipiell in die richtige Richtung, er sehe aber entsprechenden Ergänzungsbedarf.

 

Die Änderungswünsche der SPD bringt Herr Schreyer ein (ebenfalls als Anlage zum Protokoll). Er begrüßt zunächst den richtigen Ansatz des CDU-Antrages, sieht allerdings einige Unschärfen. Zudem fehlt es nach Ansicht der SPD an einer Bedarfsanalyse als Grundlage. Zudem seien Einkommensklassen und Zielgruppen zu definieren. Fördermöglichkeiten seien nach Ansicht der SPD zu prüfen.

 

Für die Grünen bringt Herr Knak Änderungswünsche ein. Er bittet darum den Punkt 4 des Prüfantrags dahingehend zu ergänzen, dass kostengünstigere Bauweisen nicht zu Lasten des Klimaschutzes gehen dürfen und das der Punkt 6 so ergänzt wird, dass die Möglichkeiten der Erbbaupacht auch für Private geprüft werden.

 

Herr Ottens verweist für die Freien Wähler auf die Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung, die für den Tätigkeitsbereich der Wobau nicht gegeben sei. Zudem sei eine soziale und solide Wohnraumentwicklung satzungsgemäße Aufgabe der Wobau.

 

Herr Gauterin fasst die verschiedenen Stellungnahmen anschließend zusammen bevor Herr Rahn die Einschätzung des Magistrats vertritt, dass der Prüfantrag der CDU in die richtige Richtung zielt. Herr Rahn stimmt Herrn Ottens bezüglich der Weisungsbefugnis der Stadtverordnetenversammlung gegenüber der Wobau zu, gibt aber zu bedenken, dass eine große personelle Schnittmenge zwischen Stvv. und Aufsichtsrat der Wobau bestehe und sich die Wobau dem politischen Wunsch aus der Stvv. mit Sicherheit nicht entziehen würde. Den vorgeschlagenen Änderungen gegenüber zeigt sich der Bürgermeister teilweise aufgeschlossen. Eine aufwändige Bedarfsermittlung erachtet Herr Rahn als einerseits kostspielig und andererseits als Momentaufnahme mit geringem Wert für die weitere Entwicklung.

 

Nach weiterer Diskussion einigt man sich auf folgende Beschlusstexte die Einzeln abgestimmt werden:

 

Änderungsantrag SPD:

Neu 1: Ja: 3 Stimmen, Nein: 6 Stimmen, Enthaltungen: 0 Stimmen

Ergänzung Punkt 2: Ja: 8 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltung: 0 Stimmen

Neuer letzter Absatz in geänderter Fassung (Begrifflichkeit „prüfen“ statt „beantragen): Ja: 8 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltung: 0 Stimmen

 

Änderungsantrag FDP:

Zu 1: Ja: 8 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltung 0 Stimmen

Zu 4 (Unter Berücksichtigung der folgenden Änderung: der letzte Satz „In ihrem Bestand achtet die Wobau darauf, dass eine solche Bauweise maximal 30% des Gesamtbestandes nicht überschreitet“ wird gestrichen und ersetzt durch den Satz: „Dem Aufsichtsrat der Wobau wird empfohlen, über ihren Gesamtbestand eine geeignete Größe zu finden“: Ja: 7 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltung: 1 Stimme)

 

Änderungsantrag der Grünen:

Zu 4 (Ergänzung: Einsparpotenziale dürfen nicht zu Lasten des Klimaschutzes gehen): Ja: 3 Stimmen, Nein: 6 Stimmen, Enthaltungen: 0 Stimmen

Zu 6: (Ergänzung: Die Möglichkeiten der Anwendbarkeit von Erbbaupachtmodelle ist auch für Private zu prüfen): Ja: 4 Stimmen, Nein: 2 Stimmen, Enthaltungen: 3 Stimmen

 

So ergeben sich folgende Umformulierte Prüfanträge aus dem Antrag der CDU:

 

  1. Zu prüfen ist, inwieweit Bestandsgebäude der Wobau saniert und ggf. baulich erweitert werden können bzw. die Wobau zu diesem Zweck geeignete Gebäude aufkaufen kann. Es ist ebenso zu prüfen auf welchen städtischen Grundstücken [durch] die Wobau neben den bisherigen Standorten Sohlweg und Kalkofen noch Mehrfamilienhäuser errichtet werden können. Dafür geeignete Flächen sind für eine spätere Bebauung durch die Wobau vorzuhalten.

 

Ja: 7 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltungen: 1 Stimme

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich Baulücken im Stadtgebiet für eine Bebauung durch die Wobau oder durch andere Bauträger eignen. Gleiches gilt für den Ankauf von leerstehenden Immobilien, u. a. auch Hofreiten.

Zur Finanzierung sind auch Mittel aus der hessischen sozialen Wohnraumförderung zu prüfen.

 

Ja: 8 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltungen: 0 Stimmen

 

  1. Unverändert gemäß CDU Antrag

 

Ja: 6 Stimmen, Nein: 3 Stimmen, Enthaltungen: 0 Stimmen

 

  1. Die Wobau prüft bei Neubauten und Bestandssanierungen ob eine solche Maßnahme mit kostengünstigeren Bauweisen (z. B. Verzicht auf Unterkellerung, Verzicht auf Fahrstuhl) umgesetzt werden kann. Dem Aufsichtsrat der Wobau wird empfohlen, über den Gesamtgestand eine geeignete Größenordnung kostengünstiger Bauweisen zu realisieren. 

 

Ja: 7 Stimmen, Nein: 1 Stimme, Enthaltung: 1 Stimme

 

  1. Unverändert gemäß CDU-Antrag

Ja: 7 Stimmen, Nein: 0 Stimmen, Enthaltung 2 Stimmen

 

  1. Als weiteres Modell ist zu prüfen, künftig städtische Grundstücke in Erbbaupacht der Wobau zu verpachten. Ggf. ist dieses Modell auch auf andere Bauträger (z. B. Genossenschaften) oder auch private Investoren übertragbar, wenn diese in künftigen Auswahlverfahren städtebauliche und soziale Belange besonders berücksichtigen.

 

Ja: 9 Stimmen, Nein: 0 Stimmen, Enthaltung: 0 Stimmen