Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Auch für das Verfahren „Neue Mitte – Am Bahnhof“ wird mit dem Aufstellungsbeschluss das formale Bebauungsplanverfahren angestoßen. Wesentlicher Inhalt des Beschlusses, so Herr Heinzel, ist zunächst die Abgrenzung des Plangebietes. Diese kann sich im weiteren Verfahrensverlauf noch ändern. Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine städtebauliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen und die darin beschlossenen (städtebaulichen) Rahmenbedingungen in der weiteren Planung konkretisiert.

 

Von Seiten der SPD wird das fehlenden Gesamtkonzept für die Innenstadtentwicklung angemahnt, auch die Grünen kündigen keine Zustimmung an.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 211 „Neue Mitte – Am Bahnhof" in der Gemarkung Kloppenheim gern.  § 2 (1) BauGB.

 

Das Plangebiet liegt östlich der Bahntrasse in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und dem bestehenden Einkaufszentrum von Karben. Bezugsgrenzen sind die L 3205 im Norden, die Brunnenstraße im Westen und der Bahnhofstraße im Süden.

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Kloppenheim, Flur 7, und wird, wie in der Plananlage dargestellt, wie folgt begrenzt:

 

·      im Süden beginnend an der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 228, entlang der Südgrenze der Bahnhofstraße (Flurstück Nr. 356/1) weiterhin in Richtung Osten folgend, bis auf die Wegeparzelle 247/2 stoßend, an deren zunächst westlichen, dann nördlichen Grenze folgend bis an die Einmündung der Robert-Bosch-Straße (Flurstück Nr. 21/1), weiterhin der östlichen Flurstücksgrenze (356/1) folgend entlang der Flurstücks grenzen Nr.22/1 und 355

·     ab dem gemeinsamen Grenzpunkt mit Flurstück Nr. 355 und 354 das Flurstück Nr. 354 an der Spitze überquerend auf die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 353/15 in Höhe der Bordsteinkante der Bahnhofstraße (eingemessen), dieses ebenfalls überquerend und weiter im Norden der Bordsteinkante Richtung Westen (parallel zur südlichen Grenze des Flurstück Nr. 362/1) folgend, schließlich im Nordwesten zur Westspitze des Flurstückes Nr. 361/3 hin entlang der Bordsteinkante verschwenkend, von da aus

·      weiter in Richtung Süden an der Westgrenze des Flurstücks Nr. 361/3 entlang, dann weiter

·      an der westliche Grenze des Flurstückes Nr. 358/1 in Richtung Süden, im weiteren Verlauf der Westgrenze von Nr. 359/1 folgend, weiter Richtung Süden folgend den Westgrenzen von Nr. 353/16, sowie Nr. 353/14 und Nr. 360. Beim Auftreffen auf die nördliche Grenze der Bahnhofstraße im Süden (Flurstück Nr. 356/1) entlang der Nordgrenze nach Westen verschwenkend und an deren Westgrenze nach Süden abknickend, trifft die Grenze wieder auf ihren Anfang an der südlichen Bahnhofstraße

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von rund 1,14 ha.