Sitzung: 07.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/717/2016
Auch für das Verfahren „Neue Mitte – Am Bahnhof“ wird mit dem Aufstellungsbeschluss das formale Bebauungsplanverfahren angestoßen. Wesentlicher Inhalt des Beschlusses, so Herr Heinzel, ist zunächst die Abgrenzung des Plangebietes. Diese kann sich im weiteren Verfahrensverlauf noch ändern. Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine städtebauliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen und die darin beschlossenen (städtebaulichen) Rahmenbedingungen in der weiteren Planung konkretisiert.
Von Seiten der SPD wird das fehlenden Gesamtkonzept für die Innenstadtentwicklung angemahnt, auch die Grünen kündigen keine Zustimmung an.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 211 „Neue Mitte – Am Bahnhof" in der Gemarkung Kloppenheim gern. § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt östlich der Bahntrasse in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und dem bestehenden Einkaufszentrum von Karben. Bezugsgrenzen sind die L 3205 im Norden, die Brunnenstraße im Westen und der Bahnhofstraße im Süden.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Kloppenheim, Flur 7, und wird, wie in der Plananlage dargestellt, wie folgt begrenzt:
· im Süden
beginnend an der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 228, entlang der Südgrenze
der Bahnhofstraße (Flurstück Nr. 356/1) weiterhin in Richtung Osten folgend,
bis auf die Wegeparzelle 247/2 stoßend, an deren zunächst westlichen, dann
nördlichen Grenze folgend bis an die Einmündung der Robert-Bosch-Straße
(Flurstück Nr. 21/1), weiterhin der östlichen Flurstücksgrenze (356/1) folgend
entlang der Flurstücks grenzen Nr.22/1 und 355
· ab dem
gemeinsamen Grenzpunkt mit Flurstück Nr. 355 und 354 das Flurstück Nr. 354 an
der Spitze überquerend auf die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 353/15 in
Höhe der Bordsteinkante der Bahnhofstraße (eingemessen), dieses ebenfalls
überquerend und weiter im Norden der Bordsteinkante Richtung Westen (parallel
zur südlichen Grenze des Flurstück Nr. 362/1) folgend, schließlich im
Nordwesten zur Westspitze des Flurstückes Nr. 361/3 hin entlang der
Bordsteinkante verschwenkend, von da aus
·
weiter in Richtung Süden an der Westgrenze des Flurstücks Nr.
361/3 entlang, dann weiter
·
an der westliche Grenze des Flurstückes Nr. 358/1 in Richtung
Süden, im weiteren Verlauf der Westgrenze von Nr. 359/1 folgend, weiter Richtung
Süden folgend den Westgrenzen von Nr. 353/16, sowie Nr. 353/14 und Nr. 360. Beim
Auftreffen auf die nördliche Grenze der Bahnhofstraße im Süden (Flurstück Nr.
356/1) entlang der Nordgrenze nach Westen verschwenkend und an deren Westgrenze
nach Süden abknickend, trifft die Grenze wieder auf ihren Anfang an der
südlichen Bahnhofstraße
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von rund 1,14
ha.