Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beantwortung der Anfrage des Herrn Stv Schwaab (CDU) vom 31.07.2013 zu

Forderungsausbuchungen

 

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass zum heutigen Zeitpunkt die Stadtkasse der Stadt Karben konsequent ausstehende Forderungen mahnt und über die externe Vollstreckung beim Wetteraukreis vollstrecken lässt.

Die Stundung offener und fälliger Forderungen ist klar und transparent geregelt. Wir verweisen z.B. auf einen aktuellen Fall der diese Woche im H+F einstimmig beschlossen wurde wobei i. d. F. Zinszahlungen fällig werden.

 

Viele der nachfolgend genannten Fälle sind sogenannte „Altfälle“ die z. T. auch mit der überschnellen Umstellung von der kameralen auf die doppische FIBU per 31.12.2006 in Verbindung stehen.

 

Inwieweit eine konsequente und zeitnahe Forderungsbeitreibung erfolgreich gewesen wäre lässt sich jetzt im nach hinein nach 5, 6 oder gar 10 Jahren nur noch spekulativ beantworten.

 

Frage 1:

Anzahl und Betrag der Ausbuchungen der Jahre 2005 bis 1. HJ 2013 in Verbindung mit dem Entstehungsjahr der Forderung. Bei Entstehung vor 2005 genügt der Hinweis vor 2005.

 

Antwort zu Frage 1:

Im Jahr 2008 wurden vom ehemaligen Bürgermeister, dem  Magistrat und H + F bereits rd. 313 TEURO ausgebucht.

Nach umfangreichen Prüfungen ab 2010 stellte sich heraus dass dieser Bedarf deutlich zu niedrig angesetzt war.

Beim „Kassensturz“ in 2010 lag leider noch keine Eröffnungsbilanz und folglich kein doppischer Jahresabschluss vor und eine umfängliche Bewertung der offenen Posten auf deren Realisierbarkeit musste erst noch sehr zeitintensiv nachgeholt werden.

 

Aufgrund dieser Recherchen mussten in 2011/12 weitere 580 TEURO niedergeschlagen bzw. vorsorglich wertberichtigt werden. Wobei es sich hierbei ausschließlich um Altforderungen aus der Zeit vor dem 31.12.2006 handelte.

 

In 2010 wurde die Untersuchung und Bewertung der offenen Forderungen auf den Zeitraum bis 31.12.2009 ausgedehnt wodurch sich der Betrag der kritischen Forderungen auf rd. 1,264 Mio. Euro erhöhte.

 

Hierbei handelte es sich um rd. 150 Einzelforderungen im Wert von jeweils über 1.000 Euro je Debitorenkonto.

 

 

 

Frage 2:

Verteilung auf Branchen/Privathaushalte.

 

Antwort zu Frage 2:

Von der vorgenannten Gesamtsumme der Niederschlagungen betrifft die Gewerbesteuer rd. 365.000 € und damit in der Regel Firmen, genauso wie die Spielapparatesteuer (rd. 30.000 €). Rd. 312.000 € betreffen Grundsteuern und Gebühren von Bürgern (rd. 312.000 €).

 

Frage 3:

Gründe der Ausbuchung (z.B. Forderung verjährt, Zahlungsunfähigkeit 1 Insolvenz /Privatinsolvenz). Wenn die Forderung verjährt ist, warum kam es zur Verjährung?

Frage 4:

Intensität der Beitreibungsbemühungen, Zwangsmaßnahmen, Einleitung Mahnverfahren

Frage 5:

Welche vorbeugende Maßnahmen wurden ergriffen, wird das Mahnverfahren konsequent durchgeführt, wie ist die Erfolgsquote? Bitte um kurze Schilderung des aktuellen Mahnverfahrens und der Gründe die zu einer Aussetzung führten?

Frage 6:

Wurden Ausbuchungen aufgrund fehlerhafter Verwaltungsakte erforderlich?

Wenn ja, welche?

 

Antworten zu Fragen 3 bis 6:

Die Forderungen vor 2006 wurden bereits im alten Komfin-Verfahren gemahnt. Demnach hätten diese Forderungen damals auch in der Vollstreckung gewesen sein müssen.

Dass diese Posten noch in 2010/11 offen standen, lässt sich z. T. auf diverse Ursachen zurückführen:

·         Oftmals wurden in diesen Fällen Insolvenzen angezeigt oder eidesstattliche Versicherungen vom Schuldner geleistet.

·         Auch die Androhungen von Zwangsversteigerungen zeigten keine Wirkung, Pfändungen blieben fruchtlos.

·         In Einzelfällen sind die Beitreibungsmaßnahmen wohl nicht ganz so konsequent umgesetzt worden wie dies aus heutiger Sicht erforderlich gewesen sein könnte

·         Hinzu kam es zu „einzelnen“ Verjährungsfällen in den ersten Jahren nach der Systemumstellung von nsk kameral zu nsk doppik (2007), weil es Probleme mit der Durchführung von Mahnläufen gab. Mahnungen wurden dann teilweise manuell erstellt.

 

MAHNWESEN und VOLLSTRECKUNGSOPTIMIERUNG seit 2010

 

Seit 2010 werden Mahnläufe regelmäßig ca. 3-4 Wochen nach den Fälligkeiten gestartet. Ist der Abgabepflichtige danach noch immer säumig, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Es sei denn es kommt zu Ratenzahlungs- oder zinspflichtigen Stundungsvereinbarungen.

 

Zwar kam es im Februar/März 2014 aufgrund der SEPA Umstellung zu Abbuchungsproblemen in Einzelfällen/Bereichen. Diese wurden jedoch zügig durch unsere Stadtkasse gelöst, So dass für den Fälligkeitstermin 15.02.2014 in den nächsten Tagen  die Mahnungen erfolgen.

 

Das Vollstreckungswesen lag bis 31.12.2012 bei einem Mitarbeiter der Stadt Karben. Um dies zu optimieren wurde diese Aufgabe zum 01.01.2013 auf den Wetteraukreis übertragen.

 

 

Frage 7:

Welche Forderungen waren nicht in den Büchern und wurden „per Zufall" entdeckt?

 

Antwort zu Frage 7:

Es gab Forderungen, die in den Anfangsjahren der DOPPIK als debitorische Kreditoren ausgewiesen wurden, wie z.B. die Grunderwerbsteuer-Fälle. Hier wurde noch zu kameraler Zeit ursprünglich eine Auszahlungsanordnung an das Finanzamt gebucht. Forderungen gegen die Zahlungspflichtigen wurden anschließend per  Auszahlungsabsetzungsanordnung gebucht. Daraus bildeten sich „rote" Kassenausgabereste, die dann bei der Umstellung migriert wurden (133.468 €).

Weitere offene debitorische Kreditoren entstanden durch Erstattungen aus der Abrechnung der Grundbesitzabgaben-Bescheide für 2006, die in 2007 zunächst manuell ausgezahlt und später nochmal maschinell verrechnet wurden (Überzahlung, 12.021,13 €).

 

Auch diese „Fehlerquellen“ konnten abgestellt werden.

 

Es zeigt sich im „nachhinein“ dass die sehr frühzeitige Umstellung auf die DOPPIK keine gute Entscheidung war und eine bessere Vorbereitung sicherlich sinnvoller gewesen wäre.