Sitzung: 20.03.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 1/009/2013
Beantwortung der Anfrage des Herrn Stv
Schwaab (CDU) vom 31.07.2013 zu
Forderungsausbuchungen
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass zum heutigen Zeitpunkt die Stadtkasse
der Stadt Karben konsequent ausstehende Forderungen mahnt und über die externe
Vollstreckung beim Wetteraukreis vollstrecken lässt.
Die Stundung offener und fälliger Forderungen ist klar und transparent
geregelt. Wir verweisen z.B. auf einen aktuellen Fall der diese Woche im H+F
einstimmig beschlossen wurde wobei i. d. F. Zinszahlungen fällig werden.
Viele der nachfolgend genannten Fälle sind sogenannte „Altfälle“ die z.
T. auch mit der überschnellen Umstellung von der kameralen auf die doppische
FIBU per 31.12.2006 in Verbindung stehen.
Inwieweit eine konsequente und zeitnahe Forderungsbeitreibung erfolgreich
gewesen wäre lässt sich jetzt im nach hinein nach 5, 6 oder gar 10 Jahren nur
noch spekulativ beantworten.
Frage 1:
Anzahl und
Betrag der Ausbuchungen der Jahre 2005 bis 1. HJ 2013 in
Verbindung mit dem Entstehungsjahr der Forderung. Bei Entstehung vor 2005
genügt der Hinweis vor 2005.
Antwort zu
Frage 1:
Im Jahr 2008 wurden vom ehemaligen
Bürgermeister, dem Magistrat und H + F
bereits rd. 313 TEURO ausgebucht.
Nach umfangreichen Prüfungen ab 2010
stellte sich heraus dass dieser Bedarf deutlich zu niedrig angesetzt war.
Beim „Kassensturz“ in 2010 lag leider
noch keine Eröffnungsbilanz und folglich kein doppischer Jahresabschluss vor
und eine umfängliche Bewertung der offenen Posten auf deren Realisierbarkeit
musste erst noch sehr zeitintensiv nachgeholt werden.
Aufgrund dieser Recherchen mussten in
2011/12 weitere 580 TEURO niedergeschlagen bzw. vorsorglich wertberichtigt
werden. Wobei es sich hierbei ausschließlich um Altforderungen aus der Zeit vor
dem 31.12.2006 handelte.
In 2010 wurde die Untersuchung und
Bewertung der offenen Forderungen auf den Zeitraum bis 31.12.2009 ausgedehnt
wodurch sich der Betrag der kritischen Forderungen auf rd. 1,264 Mio. Euro
erhöhte.
Hierbei handelte es sich um rd. 150
Einzelforderungen im Wert von jeweils über 1.000 Euro je Debitorenkonto.
Frage 2:
Verteilung
auf Branchen/Privathaushalte.
Antwort zu
Frage 2:
Von der vorgenannten Gesamtsumme der
Niederschlagungen betrifft die Gewerbesteuer rd. 365.000 € und damit in der
Regel Firmen, genauso wie die Spielapparatesteuer (rd. 30.000 €). Rd. 312.000 €
betreffen Grundsteuern und Gebühren von Bürgern (rd. 312.000 €).
Frage 3:
Gründe der
Ausbuchung (z.B. Forderung verjährt, Zahlungsunfähigkeit 1 Insolvenz
/Privatinsolvenz). Wenn die Forderung verjährt ist, warum kam es zur
Verjährung?
Frage 4:
Intensität
der Beitreibungsbemühungen, Zwangsmaßnahmen, Einleitung Mahnverfahren
Frage 5:
Welche
vorbeugende Maßnahmen wurden ergriffen, wird das Mahnverfahren konsequent
durchgeführt, wie ist die Erfolgsquote? Bitte um kurze Schilderung des
aktuellen Mahnverfahrens und der Gründe die zu einer Aussetzung führten?
Frage 6:
Wurden
Ausbuchungen aufgrund fehlerhafter Verwaltungsakte erforderlich?
Wenn ja,
welche?
Antworten zu
Fragen 3 bis 6:
Die
Forderungen vor 2006 wurden bereits im alten Komfin-Verfahren gemahnt. Demnach
hätten diese Forderungen damals auch in der Vollstreckung gewesen sein müssen.
Dass diese
Posten noch in 2010/11 offen standen, lässt sich z. T. auf diverse Ursachen
zurückführen:
·
Oftmals wurden in diesen Fällen Insolvenzen
angezeigt oder eidesstattliche Versicherungen vom Schuldner geleistet.
·
Auch die Androhungen von Zwangsversteigerungen
zeigten keine Wirkung, Pfändungen blieben fruchtlos.
·
In Einzelfällen sind die Beitreibungsmaßnahmen wohl nicht ganz so
konsequent umgesetzt worden wie dies aus heutiger Sicht erforderlich gewesen sein
könnte
·
Hinzu kam es zu „einzelnen“ Verjährungsfällen in den ersten Jahren nach
der Systemumstellung von nsk kameral zu nsk doppik (2007), weil es
Probleme mit der Durchführung von Mahnläufen gab. Mahnungen wurden dann
teilweise manuell erstellt.
MAHNWESEN und
VOLLSTRECKUNGSOPTIMIERUNG seit 2010
Seit 2010 werden Mahnläufe regelmäßig
ca. 3-4 Wochen nach den Fälligkeiten gestartet. Ist der Abgabepflichtige danach
noch immer säumig, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Es sei denn es
kommt zu Ratenzahlungs- oder zinspflichtigen Stundungsvereinbarungen.
Zwar kam es im Februar/März 2014
aufgrund der SEPA Umstellung zu Abbuchungsproblemen in Einzelfällen/Bereichen.
Diese wurden jedoch zügig durch unsere Stadtkasse gelöst, So dass für den
Fälligkeitstermin 15.02.2014 in den nächsten Tagen die Mahnungen erfolgen.
Das Vollstreckungswesen lag bis
31.12.2012 bei einem Mitarbeiter der Stadt Karben. Um dies zu optimieren wurde
diese Aufgabe zum 01.01.2013 auf den Wetteraukreis übertragen.
Frage 7:
Welche
Forderungen waren nicht in den Büchern und wurden „per Zufall" entdeckt?
Antwort zu
Frage 7:
Es gab Forderungen, die in den Anfangsjahren der DOPPIK als
debitorische Kreditoren ausgewiesen wurden, wie z.B. die
Grunderwerbsteuer-Fälle. Hier wurde noch zu kameraler Zeit ursprünglich eine Auszahlungsanordnung an das
Finanzamt gebucht. Forderungen gegen die Zahlungspflichtigen wurden
anschließend per
Auszahlungsabsetzungsanordnung gebucht. Daraus bildeten sich „rote"
Kassenausgabereste, die dann bei der Umstellung migriert wurden (133.468 €).
Weitere offene debitorische Kreditoren
entstanden durch Erstattungen aus der Abrechnung der
Grundbesitzabgaben-Bescheide für 2006, die in 2007 zunächst manuell ausgezahlt
und später nochmal maschinell verrechnet wurden (Überzahlung, 12.021,13 €).
Auch diese „Fehlerquellen“ konnten abgestellt werden.
Es zeigt sich im „nachhinein“ dass die sehr frühzeitige Umstellung auf die DOPPIK keine gute Entscheidung war und eine bessere Vorbereitung sicherlich sinnvoller gewesen wäre.