Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

 

 


Der Tagesordnungspunkt wird ebenfalls ohne Anwesenheit des Antragstellers behandelt.

 

Bürgermeister Rahn erklärt, dass bei der Umweltprüfung des Regionalverbandes immer dann ein Hinweis auf eine erhöhte Luftschadstoffbelastung, wenn der Belastungswert einer 1x1 km-Rasterfläche 40 µg/m³ NO2 oder Feinstaub im Jahresmittel übersteigt.

Die Aussagegenauigkeit einer Rasterfläche nimmt vom Flächenmittelpunkt zur Flächenkante hin deutlich ab. Es wird nur dann von einer erhöhten Luftschadstoffbelastung ausgegangen, wenn die Planfläche vollständig betroffen ist. Bei der Fläche zur Innenstadtentwicklung handelt es sich nur um einen Randbereich von 2%.

Somit befindet sich die Fläche im Übergangsbereich zu unbedenklichen Belastungswerten. Aus Sicht des Planungsverbandes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

Dennoch wird vorgeschlagen eine Luftschadstoffmessung durchzuführen, da die Kosten hierfür (ca. 2 -3 T€) im Verhältnis zu den Entwicklungskosten als gering einzustufen sind und weitere Diskussionen vermieden werden. so dass die Planung in dieser Beziehung auf eine solide Grundlage zurückgreifen kann.