Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 - 66“ in der Gemarkung Groß-Karben mit geändertem Geltungsbereich einschließlich Begründung (Planstand Juni 2016) zum offiziellen Entwurf.

 

Die Änderung des Geltungsbereiches betrifft die östliche Erweiterung und somit Erfassung des gesamten Flurstücks Nr. 515/2. Der Geltungsbereich umfasst somit die Flurstücke 515/2, 5146/1, 517/26 und 517/27, Flur 1 der Gemarkung Groß-Karben.