Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 - 66“ Gemarkung Groß-Karben mit

Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung

der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2

BauGB.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer

Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.