Sitzung: 14.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 - 66“ Gemarkung Groß-Karben mit
Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.