Beschluss: beschlossen mit Änderung

Der Satzung wird wie im Haupt- und Finanzausschuss behandelt und beschlossen, wie folgt beschlossen.

 

Es wird beschlossen, die Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karben wie folgt zu ergänzen: auf Seite 4, in §3 der Abs. 5 „Der Magistrat kann Änderungen des Gebührenverzeichnisses eigenständig beschließen“; auf Seite 6, Im Gebührenverzeichnis Punkt 1.2.1 „Gefahrenabwehrschau anstelle eines Brandsicherheitsdienstes“, 10 Euro /1. Stunde, danach 2,50 Euro je 15 Minuten.