Sitzung: 14.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 7/154/2016
Vorbemerkung
Mehr
als 200 geflüchtete Menschen leben aktuell in den von der Stadt Karben
bereitgestellten Unterkünften. Bevor wir auf die Kostenseite schauen – was
sinnvoll und notwendig ist – sollten wir
einen Blick auf die zu bewältigenden Aufgaben legen.
Die Aufgabe der Stadt Karben ist
zunächst einmal die Unterbringung. Mit einer echten Kraftanstrengung ist es gelungen,
alle uns zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen, ohne wie andernorts Turnhallen
oder Bürgerhäuser zu belegen. Mit der reinen Unterbringung und Ausstattung der
Zimmer ist es allerdings nicht getan, denn zu uns kommen Menschen mit
unterschiedlicher Kultur, Weltanschauung, Religion und beruflicher Vorbildung.
Schon bei der richtigen Zusammensetzung der Wohngruppen ist hier große
Sensibilität gefragt, eine laufende Betreuung ist notwendig, um Konflikte zu
vermeiden, wie wir sie aus der Presse von anderen Städten kennen.
Viele der zu uns geflüchteten Menschen
werden hier bleiben, ob in Karben oder in anderen Orten. Hier dauerhaft zu
bleiben bedeutet, die deutsche Sprache lernen zu müssen, um eine Chance auf dem
Arbeitsmarkt zu erhalten. Es bedeutet, die deutsche Gesellschaft verstehen zu
lernen. Nur so kann Integration gelingen. Dazu muss diese Gesellschaft sich
kümmern. In Karben – wie in vielen anderen Orten auch – gibt es ein
beeindruckendes zivilgesellschaftliches Engagement von ehrenamtlichen Paten. Hier
werden Unterkünfte oder einzelne Geflüchtete betreut; Sprachkurse werden
organisiert und abgehalten; berufliche Perspektiven werden ausgelotet und
Geflüchtete in Lohn und Brot gebracht.
Menschen, die sich kümmern und
engagieren, werden weiterhin dringend gesucht. Die Arbeit als Pate ist nicht
immer einfach, kann aber sehr erfüllend und lohnend sein. Wer auch nur ein
wenig Zeit pro Woche entbehren kann ist ganz herzlich willkommen und kann das
Team in der Stadtverwaltung Karben und den Stadtrat Mario Schäfer gerne
ansprechen, wir finden bestimmt eine sinnvolle Einsatzmöglichkeit.
Wir als Stadt Karben unterstützen
dieses ehrenamtliche Engagement logistisch und, wie zu den Beratungen des
Haushaltsplans 2016 beschlossen, in überschaubarem Umfang auch finanziell.
Nach der erfolgreich bewältigten
Erstunterbringung der zu uns geflüchteten Menschen wird sich unser Fokus
verschieben müssen zur Integration der dauerhaft hier bleibenden. Ohne
fundierte deutsche Sprachkenntnisse ist eine Vermittlung in Ausbildung und Arbeit
nicht möglich. Die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen ist damit
der wichtigste Schwerpunkt der Arbeit in der kommenden Zeit.
Wenn ausreichend Sprachkenntnisse
erworben wurden ist die nächste wichtige Etappe die berufliche Orientierung und
die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Mit dem bbw Südhessen haben wir
bereits ein gemeinsames Ausbildungsprogramm für bisher 10 Geflüchtete
aufgelegt, das wir künftig weiter ausweiten werden.
Ein echtes Problem stellt auch der
überhitzte Wohnungsmarkt im Rhein/Main-Gebiet dar. In der südlichen Wetterau
ist es äußerst schwierig, auf dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum zu finden, der
den Vorgaben des Jobcenters entsprechen. Auch dieses Problem wird große
Anstrengungen erfordern.
Als
Stadt Karben kennen wir am besten die Situation bei uns vor Ort. Es ist deshalb
wichtig, dass wir die Integrationsbemühungen auch jenseits unserer Kernaufgabe
„Unterbringung“ begleiten und zum Teil auch koordinieren. Selbstverständlich
ist es wichtig, dazu möglichst viele Finanzierungsquellen zu erschließen und
unsere Interessen auch den anderen staatlichen Ebenen gegenüber deutlich zu
artikulieren. Im Vordergrund stehen aber zunächst die Menschen und die vor uns
liegenden Aufgaben, um möglichst viele von ihnen dauerhaft bei uns zu
integrieren.
Nun
zu den einzelnen Fragestellungen:
Frage
1:
Wieso konnte bzw. kann die der Presse schon im
Februar 2016 präsentierte Kostenauf- stellung nicht ebenfalls dem damaligem
Gesamtmagistrat bzw. der Stvv. zur Verfügung gestellt werden?
Antwort
zu 1:
Bei
der Darstellung in der Presse handelte es sich um vorläufige Überschlagswerte.
Frage
2:
Ist nun, nach der erfolgten Kommunalwahl und der
Bürgermeisterwahl am 6.3. 2016, die Offenlegung dieser damals präsentierten
Zahlen an die städtischen Gremien ebenfalls möglich?
Antwort zu 2:
Ja
Frage
3:
Da sehr wahrscheinlich die Kostenerstattungen des
Wetteraukreises nicht die verauslagten Kosten der Stadt Karben für die
Unterbringung und Versorgung sowie entstandener
Antwort zu Frage 3:
Verwaltungskosten für die Jahre 2014 und 2015
komplett abdecken, wie hoch ist letztlich das verbleibende Defizit pro
nachgefragtem Jahr für die Stadtkasse?
Defizit 2014: 4.700 €
Defizit 2015: 43.300 €
Defizit 2016: ./. € (Hochrechnung) – Prognose: „schwarze 0“
Frage 4
Über welche HH Stelle/Stellen im HH
2014 und HH 2015 werden diese Kosten abgedeckt?
Antwort zu Frage 4:
: Abrechnung
erfolgt über: Kostenstelle
401001
Kostenträger/Produkt
051020
Frage 5:
Sind nach derzeitiger Voraussicht die
etatisierten HH Ansätze 2016 ausreichend um die Kosten der
Flüchtlingsunterbringung und Versorgung in 2016 komplett abdecken zu können?
Antwort zu Frage 5: ja
Frage 6
Wie hoch sind die Mietzahlungen für
die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2014 und 2015, unterteilt nach
privaten Vermietern und Wobau?
Antworten zu Frage 6:
: Die
Liegenschaft der WOBAU „Am Spitzacker 10“ wurde erst ab 01.11.2015
angemietet.
In
2014 waren angemietet:
Max-Planck-Str.
19, ab 15.03.2014
Fasanenhof,
ab 01.09.2014
Bahnhofstr.
37, ab 01.11.2014
in 2015 wurden weiter angemietet:
Max-Planck-Str.
19, EG, ab 01.02.2015
Max-Planck-Str.
6, ab 01.04.2015
Bahnhofstr. 37 EG, ab 01.07.2015
Am
Spitzacker 10 (WOBAU), ab 01.11.2015
Am
Spitzacker 14, ab 01.12.2015
Für
die Liegenschaften Max-Planck-Str. 6 und Am Spitzacker 10 wurden sog.
Betreiberverträge
geschlossen. Danach wird gezahlt: 7,00 €/Tag/Flüchtling
Bei
den anderen Liegenschaften wurden feste Mieten vereinbart.
In
2014 wurden an Mieten gezahlt: 56.332,00
€
Davon
Wobau: 0 EUR
In
2015 wurden insgesamt an Mieten gezahlt: 185.974,08
€
davon
an die WOBAU: 13.573,00 €
Die
Nebenkostenabrechnungen 2015 für die Liegenschaften: Bahnhofstr. 37,
Max-Planck-Str.
19, Fasanenhof und Am Spitzacker 14 liegen noch nicht vor
bzw. waren fehlerhaft und wurden beanstandet. Korrigierte
Abrechnungen wurden
noch
nicht vorgelegt.
In
2016 wurden bis einschl. Juni insgesamt an Mieten gezahlt: 232.485,00 €
davon
an die WOBAU: 84.413,00 €
Hochrechnung
(Jahresende): 472.020,00
€
davon
an die WOBAU: 176.400,00
€
Die
Mietzahlungen alleine sagen jedoch nichts aus über die Unterbringungs-
kosten.
In den Liegenschaften: Bahnhofstr. 37, Fasanenhof und
Max-Planck-Str.
19 sind neben den allgemeinen Nebenkosten auch die Kosten
für
Strom bei der OVAG zu zahlen.
Frage 7:
Wieviel
Flüchtlinge sind aktuell d.h. per 30.6.2016 in Karben untergebracht?
Antwort zu Frage 7:
Stand 30.06.2016: 222 Personen, davon
24 anerkannte Flüchtlinge
Frage 8:
Wie viele
hauptamtliche Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind ganz oder anteilig mit der
Flüchtlingsbetreuung befasst? Sind diese Personalkosten bei der angeforderten
Kostenerfassung für 2014 und 2015 komplett berücksichtigt?
Antwort zu
Frage 8
bis
Ende 2015 waren 2 Mitarbeiterinnen mit 50% ihrer Arbeitszeit in der
Flüchtlingsbetreuung
befasst.
Ab
2016 sind zusätzlich 2 Personen, davon 1 Hausmeister in diesem Bereich
beschäftigt.
Die
Kosten sind in der Kostenaufstellung enthalten.
Frage
9:
Wie hoch
sind die auf die Stadtkasse entfallenden Kosten für anerkannte Asylsuchende in
2014 und 2015 sowie dem 1. Hj. 2016?
Antwort zu
Frage 9:
: In
den Unterkünften der Stadt Karben leben derzeit 24 anerkannte Flüchtlinge.
Die
Unterscheidung zwischen anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern wird
erst
ab 01.02.2016 gemacht.
Ab
diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der Wetteraukreis – Fachstelle Migration für
die
Übernahme
der Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge zuständig.
Seit
dem 01.02.2016 ist mit jedem Flüchtling, der anerkannt wird, ein gesonderter
Mietvertrag
zu schließen. Die Miethöhe richtet sich nach der Mietobergrenze des
Wetteraukreises.
An
Mieten 02-06/2016 gefordert beim Jobcenter wurden: 29.465,00 €
erstattet
wurden: 24.935,00
€
Mit
dem Jobcenter wurde Kontakt aufgenommen, um zu klären, warum in
Einzelfällen
Mieten in den Monaten Mai/Juni nicht übernommen wurden. Die
betroffenen
Flüchtlinge werden vorgeladen, um zu klären, ob sie ggf. ihren
Mitwirkungspflichten
nicht nachgekommen sind.
Frage 10:
Gibt es vom Wetteraukreis schon
Angaben wieviel neue Flüchtlinge und Asylsuchende im 2. Hj. 2016 nach Karben
zugewiesen werden sollen? Sind für deren Unterbringung ausreichend
Unterbringungsmöglichkeiten nach aktuellem Stand in Karben vorhanden?
Antwort zu Frage 10:
Seitens
des Wetteraukreises gibt es keine Aussage darüber wie viele neue
Flüchtlinge
bzw. Asylbewerber im 2. Hj. 2016 zugewiesen werden.
Z.
Zt., das heißt seit 01.07.16, weist der Wetteraukreis vereinzelt anerkannte
Flüchtlinge
zu, deren Abrechnung dann über das Jobcenter erfolgen muss.
Unterstellt,
dass es bei den geringen Flüchtlingszahlen bleibt, und vor dem Hinter-
grund,
dass immer wieder Personen aus Südosteuropa freiwillig ausreisen, gehen
wir
davon aus, dass in diesem Jahr keine weiteren Unterkünfte angemietet
werden
müssen.
Die
Tatsache, dass in den Karbener Unterkünften 24 Personen keine Wohnung
auf
dem freien Wohnungsmarkt finden und dass der Wetteraukreis anerkannte
Flüchtlinge
aus seinen Sammelunterkünften in die Kommunen zuweist, zeigt
jedoch,
dass es an Wohnungen fehlt, die den Anforderungen des Jobcenters für
die
Mietübernahme (Einhaltung der Mietobergrenze) entsprechen.
Bei
Unterzeichnung der Mietverträge für die Gemeinschaftsunterkünfte werden
alle
Bewohner darauf hingewiesen, dass sie sich nicht nur in Karben sondern auch
in
anderen Kommunen nach geeigneten Wohnungen umsehen müssen.
Die
Paten unterstützen die anerkannten Flüchtlinge bei der Wohnungssuche und
bei
den Gesprächen bzw. Wohnungsbesichtigungen. Leider gibt es kaum
Meldungen
über freie, bezahlbare Wohnungen.
Kosten/-Ertragsübersicht