Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorbemerkung

 

Mehr als 200 geflüchtete Menschen leben aktuell in den von der Stadt Karben bereitgestellten Unterkünften. Bevor wir auf die Kostenseite schauen – was sinnvoll und notwendig ist –  sollten wir einen Blick auf die zu bewältigenden Aufgaben legen.

Die Aufgabe der Stadt Karben ist zunächst einmal die Unterbringung. Mit einer echten Kraftanstrengung ist es gelungen, alle uns zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen, ohne wie andernorts Turnhallen oder Bürgerhäuser zu belegen. Mit der reinen Unterbringung und Ausstattung der Zimmer ist es allerdings nicht getan, denn zu uns kommen Menschen mit unterschiedlicher Kultur, Weltanschauung, Religion und beruflicher Vorbildung. Schon bei der richtigen Zusammensetzung der Wohngruppen ist hier große Sensibilität gefragt, eine laufende Betreuung ist notwendig, um Konflikte zu vermeiden, wie wir sie aus der Presse von anderen Städten kennen.

Viele der zu uns geflüchteten Menschen werden hier bleiben, ob in Karben oder in anderen Orten. Hier dauerhaft zu bleiben bedeutet, die deutsche Sprache lernen zu müssen, um eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Es bedeutet, die deutsche Gesellschaft verstehen zu lernen. Nur so kann Integration gelingen. Dazu muss diese Gesellschaft sich kümmern. In Karben – wie in vielen anderen Orten auch – gibt es ein beeindruckendes zivilgesellschaftliches Engagement von ehrenamtlichen Paten. Hier werden Unterkünfte oder einzelne Geflüchtete betreut; Sprachkurse werden organisiert und abgehalten; berufliche Perspektiven werden ausgelotet und Geflüchtete in Lohn und Brot gebracht.

Menschen, die sich kümmern und engagieren, werden weiterhin dringend gesucht. Die Arbeit als Pate ist nicht immer einfach, kann aber sehr erfüllend und lohnend sein. Wer auch nur ein wenig Zeit pro Woche entbehren kann ist ganz herzlich willkommen und kann das Team in der Stadtverwaltung Karben und den Stadtrat Mario Schäfer gerne ansprechen, wir finden bestimmt eine sinnvolle Einsatzmöglichkeit.

Wir als Stadt Karben unterstützen dieses ehrenamtliche Engagement logistisch und, wie zu den Beratungen des Haushaltsplans 2016 beschlossen, in überschaubarem Umfang auch finanziell.

Nach der erfolgreich bewältigten Erstunterbringung der zu uns geflüchteten Menschen wird sich unser Fokus verschieben müssen zur Integration der dauerhaft hier bleibenden. Ohne fundierte deutsche Sprachkenntnisse ist eine Vermittlung in Ausbildung und Arbeit nicht möglich. Die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen ist damit der wichtigste Schwerpunkt der Arbeit in der kommenden Zeit.

Wenn ausreichend Sprachkenntnisse erworben wurden ist die nächste wichtige Etappe die berufliche Orientierung und die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Mit dem bbw Südhessen haben wir bereits ein gemeinsames Ausbildungsprogramm für bisher 10 Geflüchtete aufgelegt, das wir künftig weiter ausweiten werden.

Ein echtes Problem stellt auch der überhitzte Wohnungsmarkt im Rhein/Main-Gebiet dar. In der südlichen Wetterau ist es äußerst schwierig, auf dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum zu finden, der den Vorgaben des Jobcenters entsprechen. Auch dieses Problem wird große Anstrengungen erfordern.

Als Stadt Karben kennen wir am besten die Situation bei uns vor Ort. Es ist deshalb wichtig, dass wir die Integrationsbemühungen auch jenseits unserer Kernaufgabe „Unterbringung“ begleiten und zum Teil auch koordinieren. Selbstverständlich ist es wichtig, dazu möglichst viele Finanzierungsquellen zu erschließen und unsere Interessen auch den anderen staatlichen Ebenen gegenüber deutlich zu artikulieren. Im Vordergrund stehen aber zunächst die Menschen und die vor uns liegenden Aufgaben, um möglichst viele von ihnen dauerhaft bei uns zu integrieren.

 

Nun zu den einzelnen Fragestellungen:

 

Frage 1:

Wieso konnte bzw. kann die der Presse schon im Februar 2016 präsentierte Kostenauf- stellung nicht ebenfalls dem damaligem Gesamtmagistrat bzw. der Stvv. zur Verfügung gestellt werden?

 

Antwort zu 1:

Bei der Darstellung in der Presse handelte es sich um vorläufige Überschlagswerte.

 

 

Frage 2:

Ist nun, nach der erfolgten Kommunalwahl und der Bürgermeisterwahl am 6.3. 2016, die Offenlegung dieser damals präsentierten Zahlen an die städtischen Gremien ebenfalls möglich?

 

Antwort zu 2:

Ja

 

Frage 3:

Da sehr wahrscheinlich die Kostenerstattungen des Wetteraukreises nicht die verauslagten Kosten der Stadt Karben für die Unterbringung und Versorgung sowie entstandener

 

Antwort zu Frage 3:

Verwaltungskosten für die Jahre 2014 und 2015 komplett abdecken, wie hoch ist letztlich das verbleibende Defizit pro nachgefragtem Jahr für die Stadtkasse?

          Defizit 2014:                  4.700 €

          Defizit 2015:                  43.300 €

          Defizit 2016:                  ./. € (Hochrechnung) – Prognose: „schwarze 0“

 

 

Frage 4

Über welche HH Stelle/Stellen im HH 2014 und HH 2015 werden diese Kosten abgedeckt?

 

Antwort zu Frage 4:

:         Abrechnung erfolgt über:                     Kostenstelle 401001
                                                                       Kostenträger/Produkt 051020

 

 

 

 

 

 

Frage 5:

Sind nach derzeitiger Voraussicht die etatisierten HH Ansätze 2016 ausreichend um die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und Versorgung in 2016 komplett abdecken zu können?

 

Antwort zu Frage 5:                ja

 

 

Frage 6

Wie hoch sind die Mietzahlungen für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2014 und 2015, unterteilt nach privaten Vermietern und Wobau?

 

Antworten zu Frage 6:

:         Die Liegenschaft der WOBAU „Am Spitzacker 10“ wurde erst ab 01.11.2015
          angemietet.

          In 2014 waren angemietet:

          Max-Planck-Str. 19, ab 15.03.2014
          Fasanenhof, ab 01.09.2014
          Bahnhofstr. 37, ab 01.11.2014

          in 2015 wurden weiter angemietet:

          Max-Planck-Str. 19, EG, ab 01.02.2015
          Max-Planck-Str. 6, ab 01.04.2015
          Bahnhofstr. 37 EG, ab 01.07.2015
          Am Spitzacker 10 (WOBAU), ab 01.11.2015
          Am Spitzacker 14, ab 01.12.2015

 

          Für die Liegenschaften Max-Planck-Str. 6 und Am Spitzacker 10 wurden sog.
          Betreiberverträge geschlossen. Danach wird gezahlt: 7,00 €/Tag/Flüchtling

          Bei den anderen Liegenschaften wurden feste Mieten vereinbart.

 

          In 2014 wurden an Mieten gezahlt:                                                   56.332,00 €

          Davon Wobau: 0 EUR

         

          In 2015 wurden insgesamt an Mieten gezahlt:                                185.974,08 €
          davon an die WOBAU:                                                                      13.573,00 €

          Die Nebenkostenabrechnungen 2015 für die Liegenschaften: Bahnhofstr. 37,
          Max-Planck-Str. 19, Fasanenhof und Am Spitzacker 14 liegen noch nicht vor
          bzw. waren fehlerhaft und wurden beanstandet. Korrigierte Abrechnungen wurden
          noch nicht vorgelegt.

 

          In 2016 wurden bis einschl. Juni insgesamt an Mieten gezahlt:    232.485,00 €

          davon an die WOBAU:                                                                      84.413,00 €

          Hochrechnung (Jahresende):                                                          472.020,00 €

          davon an die WOBAU:                                                                    176.400,00 €

 

          Die Mietzahlungen alleine sagen jedoch nichts aus über die Unterbringungs-
          kosten. In den Liegenschaften: Bahnhofstr. 37, Fasanenhof und
          Max-Planck-Str. 19 sind neben den allgemeinen Nebenkosten auch die Kosten
          für Strom bei der OVAG zu zahlen.

Frage 7:

Wieviel Flüchtlinge sind aktuell d.h. per 30.6.2016 in Karben untergebracht?

         

Antwort zu Frage 7:

Stand 30.06.2016: 222 Personen, davon 24 anerkannte Flüchtlinge

 

 

Frage 8:

Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind ganz oder anteilig mit der Flüchtlingsbetreuung befasst? Sind diese Personalkosten bei der angeforderten Kostenerfassung für 2014 und 2015 komplett berücksichtigt?

 

Antwort zu Frage 8

          bis Ende 2015 waren 2 Mitarbeiterinnen mit 50% ihrer Arbeitszeit in der
          Flüchtlingsbetreuung befasst.

          Ab 2016 sind zusätzlich 2 Personen, davon 1 Hausmeister in diesem Bereich
          beschäftigt.

          Die Kosten sind in der Kostenaufstellung enthalten.

 

 

Frage 9:

Wie hoch sind die auf die Stadtkasse entfallenden Kosten für anerkannte Asylsuchende in 2014 und 2015 sowie dem 1. Hj. 2016?

 

Antwort zu Frage 9:

:         In den Unterkünften der Stadt Karben leben derzeit 24 anerkannte Flüchtlinge.
          Die Unterscheidung zwischen anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern wird
          erst ab 01.02.2016 gemacht.

          Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der Wetteraukreis – Fachstelle Migration für die
          Übernahme der Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge zuständig.

          Seit dem 01.02.2016 ist mit jedem Flüchtling, der anerkannt wird, ein gesonderter
          Mietvertrag zu schließen. Die Miethöhe richtet sich nach der Mietobergrenze des
          Wetteraukreises.

          An Mieten 02-06/2016 gefordert beim Jobcenter wurden:                           29.465,00 €
          erstattet wurden:                                                                                            24.935,00 €

          Mit dem Jobcenter wurde Kontakt aufgenommen, um zu klären, warum in
          Einzelfällen Mieten in den Monaten Mai/Juni nicht übernommen wurden. Die
          betroffenen Flüchtlinge werden vorgeladen, um zu klären, ob sie ggf. ihren
          Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind.

 

 


Frage 10:

Gibt es vom Wetteraukreis schon Angaben wieviel neue Flüchtlinge und Asylsuchende im 2. Hj. 2016 nach Karben zugewiesen werden sollen? Sind für deren Unterbringung ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten nach aktuellem Stand in Karben vorhanden?

         

Antwort zu Frage 10:

          Seitens des Wetteraukreises gibt es keine Aussage darüber wie viele neue
          Flüchtlinge bzw. Asylbewerber im 2. Hj. 2016 zugewiesen werden.
          Z. Zt., das heißt seit 01.07.16, weist der Wetteraukreis vereinzelt anerkannte
          Flüchtlinge zu, deren Abrechnung dann über das Jobcenter erfolgen muss.

          Unterstellt, dass es bei den geringen Flüchtlingszahlen bleibt, und vor dem Hinter-
          grund, dass immer wieder Personen aus Südosteuropa freiwillig ausreisen, gehen
          wir davon aus, dass in diesem Jahr keine weiteren Unterkünfte angemietet
          werden müssen.

          Die Tatsache, dass in den Karbener Unterkünften 24 Personen keine Wohnung
          auf dem freien Wohnungsmarkt finden und dass der Wetteraukreis anerkannte
          Flüchtlinge aus seinen Sammelunterkünften in die Kommunen zuweist, zeigt
          jedoch, dass es an Wohnungen fehlt, die den Anforderungen des Jobcenters für
          die Mietübernahme (Einhaltung der Mietobergrenze) entsprechen.

          Bei Unterzeichnung der Mietverträge für die Gemeinschaftsunterkünfte werden
          alle Bewohner darauf hingewiesen, dass sie sich nicht nur in Karben sondern auch
          in anderen Kommunen nach geeigneten Wohnungen umsehen müssen.

          Die Paten unterstützen die anerkannten Flüchtlinge bei der Wohnungssuche und
          bei den Gesprächen bzw. Wohnungsbesichtigungen. Leider gibt es kaum
          Meldungen über freie, bezahlbare Wohnungen.

 

 

Kosten/-Ertragsübersicht