Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung sichert wesentliche Inhalte der Planung, die nicht alleine über den Bebauungsplan geregelt werden können sowie die Durchführung des Verfahrens, erläutert Herr Heinzel in den Tagesordnungspunkt einleitend. Auf den Stand des Bebauungsplanverfahrens im Stadium des „Vorentwurfs“ wird hingewiesen. Eine abschließend definierte Planung liegt mit dem Vorentwurf noch nicht vor.

 

In der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird das Vorgehen zur Gesamtentwicklung der Innenstadt kontrovers diskutiert.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 01.04.2016) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 „Am Taunusbrunnen“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.