Sitzung: 20.03.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
1.
Schutzschirm
Ende
Februar wurde dem Hess. Ministerium der Finanzen und dem Regierungspräsidium
Darmstadt fristgemäß der 2. Halbjahresbericht
2013 der Stadt Karben gemäß Schutzschirm-Gesetz und Konsolidierungsvertrag
vorgelegt.
2.
Abfallwirtschaft
a) Ab diesem Jahr sind die Entsorger
(nach 3jähriger Preisbindung) berechtigt,
die Entgelte anzupassen – einschließlich der aktuellen Tariferhöhungen in
der Entsorgungswirtschaft (BDE) beläuft sich die Erhöhung auf 8,92 %.
b) im Haupt- und Finanzausschuss wurden die Eckdaten des
Abfallwirtschaftskonzepts vorgestellt.
Derzeit werden vom Bauhof noch
konkretere Daten zur wilden
Müllablagerung zusammengestellt.
Das endgültige Konzept wird in Kürze zur abschließenden Beratung vorgelegt.
3.
Zweitwohnsitzsteuer
In den nächsten Tagen werden alle Personen angeschrieben, die in Karben
einen Nebenwohnsitz gemeldet haben. In dem Anschreiben wird auf eine geplante
Zweitwohnsitzsteuer hingewiesen.
Es ist zu erwarten, dass dies zu einer Bereinigung des Melderegisters führt.
Über die dann verbliebenen Nebenwohnsitze lässt sich entscheiden, ob die
Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer sinnvoll ist.
4.
Grundstücksankäufe
Die Ankäufe für das geplante
Baugebiet an der Waldhohl in Groß-Karben sind zum größten Teil abgeschlossen
bzw. in der Abschlußphase.
Außerdem wurden die Eigentümer der Ackerflächen für eine Verlegung des
Fußballplatzes zum Sportplatz „An der Waldhohl“ angeschrieben.
Zur allgemeinen Bodenbevorratung sind ferner rd. 20.000 qm Acker- und
Wiesenflächen erworben worden.
5.
Kernflächenkonzept für den Karbener Wald
Durch Hessenforst sind im Bereich der Waldgebiete der Stadt Karben rd. 10 ha
zur Herausnahme aus der Bewirtschaftung vorgeschlagen worden.
In diesen Bereichen wird langfristig kein Einschlag mehr erfolgen. Diese
Flächen werden dadurch der natürlichen Entwicklung überlassen. Im Gegenzug
hierzu werden entsprechende Ökopunkte beantragt welche wiederum für diverse
Bauzuwachsflächen eingesetzt werden können.