Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.         Schutzschirm
Ende Februar wurde dem Hess. Ministerium der Finanzen und dem Regierungspräsidium Darmstadt fristgemäß der 2. Halbjahresbericht 2013 der Stadt Karben gemäß Schutzschirm-Gesetz und Konsolidierungsvertrag vorgelegt.

2.         Abfallwirtschaft
a) Ab diesem Jahr sind die Entsorger (nach 3jähriger Preisbindung) berechtigt,
die Entgelte anzupassen – einschließlich der aktuellen Tariferhöhungen in
der Entsorgungswirtschaft (BDE) beläuft sich die Erhöhung auf 8,92 %.
b) im Haupt- und Finanzausschuss wurden die Eckdaten des
 Abfallwirtschaftskonzepts vorgestellt. Derzeit werden vom Bauhof noch
 konkretere Daten zur wilden Müllablagerung zusammengestellt.
Das endgültige Konzept wird in Kürze zur abschließenden Beratung vorgelegt.

3.         Zweitwohnsitzsteuer
In den nächsten Tagen werden alle Personen angeschrieben, die in Karben einen Nebenwohnsitz gemeldet haben. In dem Anschreiben wird auf eine geplante Zweitwohnsitzsteuer hingewiesen.
Es ist zu erwarten, dass dies zu einer Bereinigung des Melderegisters führt. Über die dann verbliebenen Nebenwohnsitze lässt sich entscheiden, ob die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer sinnvoll ist.

4.         Grundstücksankäufe
Die Ankäufe für das geplante Baugebiet an der Waldhohl in Groß-Karben sind zum größten Teil abgeschlossen bzw. in der Abschlußphase.
Außerdem wurden die Eigentümer der Ackerflächen für eine Verlegung des Fußballplatzes zum Sportplatz „An der Waldhohl“ angeschrieben.

Zur allgemeinen Bodenbevorratung sind ferner rd. 20.000 qm Acker- und Wiesenflächen erworben worden.

5.         Kernflächenkonzept für den Karbener Wald
Durch Hessenforst sind im Bereich der Waldgebiete der Stadt Karben rd. 10 ha zur Herausnahme aus der Bewirtschaftung vorgeschlagen worden.
In diesen Bereichen wird langfristig kein Einschlag mehr erfolgen. Diese Flächen werden dadurch der natürlichen Entwicklung überlassen. Im Gegenzug hierzu werden entsprechende Ökopunkte beantragt welche wiederum für diverse Bauzuwachsflächen eingesetzt werden können.