Frau Breiter bemerkt, dass der Platz für Rollstuhlfahrer, Rollatoren etc. zum Durchkommen an den Kassengängen ausreichend ist.

 

In Bezug auf Toiletten teilt Herr Preißer mit, dass Geschäfte keine Kundentoiletten zur Verfügung stellen müssen, es sei denn, es handelt sich um Gastronomiebetriebe wie Cafés, Bäckereien o. Ä.

 

Herr Schramm (Bürger) teilt mit, dass man auch die Toilette im Burger King benutzen kann. Er regt an, dass die Stadt Burger King anschreibt und nachfragt, ob die Toilette als eine öffentliche Toilette genutzt werden kann und im Gegenzug die Stadt regelmäßig eine Reinigungskraft dort einsetzt.