Sitzung: 09.09.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/789/2016
Aufgrund der Erweiterung der
Veränderungssperre durch Stv. Görlich (SPD) wird der Beschluss wie folgt
geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“ die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.
Das Plangebiet umfasst weite Teilbereiche
des gewachsenen Ortskerns von Klein-Karben, überwiegend direkte und indirekte
Anlieger beiderseits der Rathausstraße und der Rendeler Straße sowie der
Bereiche zwischen diesen Straßen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird
wie folgt begrenzt (vgl. Anlage zur Veränderungssperre „Plangebiet“):
Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der
Parzelle Flur 1 Nr. 264/2 verläuft die Plangebietsgrenze zunächst auf der
Nordgrenze der bezeichneten Parzelle in östliche Richtung bis zum nordöstlichen
Eckpunkt der Parzelle. Dort überquert die Plangebietsgrenze auf der östlichen
Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 545/8 die Einmündung zur Uhlandstraße nach
Norden, um nach wenigen Metern auf der Nordgrenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr.
544/7, die Einmündung der Rathausstraße in östliche Richtung zu queren. Dann
folgt der Grenzverlauf der nordöstlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr.
205/2 in südliche Richtung. Ab dem nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1
Nr. 202/2 verläuft die östliche Grenze des Plangebiets zunächst auf der
westlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 540/1 bis zum südöstlichen
Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 195/1. Dort durchquert der Grenzverlauf die
Wegeparzelle Flur 1 Nr. 540/1 zum nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1
Nr. 155/2 und folgt der nördlichen Grenze dieser Parzelle bis zu ihrem
nordöstlichen Eckpunkt. Ab diesem Punkt verläuft die Grenze des Plangebiets in
südlicher Richtung auf den jeweils östlichen
Parzellengrenzen der Parzellen:
155/2, 155/3, 155/4, 155/5, 155/6, 157,
158/1, 15942, 160, 71/1, 69/1, 67, 65/1, 63, 60/1, 59/1,57, 56, 55/1, 54/1, 50,
455/10, 451/25, 451/21, 451/22,451/23
(alle Flur 1).
Am südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1
Nr. 451/23 knickt der Grenzverlauf nach Westen ab und verläuft auf der
südlichen Grenze der vorgenannten Parzelle bis auf die östliche Grenze der
Wegeparzelle Flur 1 Nr. 559/1 treffend. Der Grenzverlauf quert diese
Wegeparzelle (»Rendeler Straße«) in westlicher Richtung zum nordöstlichen
Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 426/1.
Am nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur
1 Nr. 426/1 knickt der Grenzverlauf nach Westen ab. Die Südgrenze der dieser
Parzelle bildet in ihrem Verlauf nach Westen zunächst auch die südliche Grenze
des Plangebiets bis sie auf die nördliche Spitze der Wegeparzelle Flur 1 Nr.
554/3 trifft. Von dort setzt sich der Grenzverlauf auf der südlichen Grenze der
Parzelle Flur 1 Nr. 344 in westliche Richtung fort, überquert dann die
Dortelweiler Straße auf der südlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 547/2 und
verläuft dann auf der südlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 324 weiter in
Richtung Westen. Der Grenzverlauf nimmt ab der südwestlichen Ecke der
vorgenannten Parzelle den Grenzverlauf der Parzelle Flur 1 Nr. 322/1 zunächst
in südliche, dann in westliche und schließlich in nördliche Richtung auf. Von
nun an verläuft die westliche Grenze des Plangebiets auf den jeweils westlichen
Grenzen der folgenden Parzellen. Der Verlauf der westlichen Grenze nimmt dabei
Versprünge der Parzellenabgrenzungen in östliche und westliche Richtung in
Ihrem Verlauf an:
319, 328/1, 329/1, 330/1, 331/1, 332, 313,
312, 310/3, 309, 285/1, 283, 282/1, 281, 280, 279/1, 300/4 (Parkplatz), 299/2,
298/2, 274/1, 273/2, 272/1, 271/1, 264/2 (alle Flur 1)
Sobald der westliche Grenzverlauf den
nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 264/2 stößt, schließt sich das
Plangebiet.
Folgende Wegeparzellen liegen zudem komplett
oder abschnittsweise im Plangebiet:
554/3, 536, 526, 546, 547/1, 547/2, 544f7,
205/2, 540/1, 539, 539/3, 538, 525/2, 524, 523, 522/1, 547/3, 205/2 (alle Flur
1)
Folgende Flurstücke der Flur 1 gehören
ebenfalls vollständig zum Plangebiet:
159/1, 62, 326/2, 327/1, 279/1, 276, 275, 270/1, 266/1, 265, 342/1, 341/1, 337/1, 337, 336/1, 335/1,334, 333, 17/5, 202/2, 201/2, 197/5, 195/1, 17/3, 17/4, 17/6, 16/4, 16/3, 16/1, 15/1, 15/2, 14, 13, 12, 11/2, 9,8, 7, 6/2, 5/1, 3, 2, 1/1, 1/2, 18/5, 18/7, 18/8, 19, 20/1, 22/1, 23/1, 24, 25, 26/1, 27, 28/1, 30/6, 30/7, 31, 32, 33/1, 35, 38/1, 39, 40/1, 41/1, 46/1, 48/1, 49, 161/3, 161/4, 161/5, 162/1, 162/2, 162/3, 163/1, 164/1, 165, 166, 167, 168/1, 169, 170/1, 171/1, 172/1, 174/1, 175, 176, 177/1, 179/2, 181/2, 182/1, 184/2, 184/3, 185/2, 185/3, 188/3, 192/2, 192/4, 192/6, 192/7, 192/8, 192/9, 192/11, 192/16, 192/17, 192/19.