Beschluss: einstimmig beschlossen

Aufgrund der Erweiterung der Veränderungssperre durch Stv. Görlich (SPD) wird der Beschluss wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“ die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.

 

Das Plangebiet umfasst weite Teilbereiche des gewachsenen Ortskerns von Klein-Karben, überwiegend direkte und indirekte Anlieger beiderseits der Rathausstraße und der Rendeler Straße sowie der Bereiche zwischen diesen Straßen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt (vgl. Anlage zur Veränderungssperre „Plangebiet“):

 

Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 264/2 verläuft die Plangebietsgrenze zunächst auf der Nordgrenze der bezeichneten Parzelle in östliche Richtung bis zum nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle. Dort überquert die Plangebietsgrenze auf der östlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 545/8 die Einmündung zur Uhlandstraße nach Norden, um nach wenigen Metern auf der Nordgrenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 544/7, die Einmündung der Rathausstraße in östliche Richtung zu queren. Dann folgt der Grenzverlauf der nordöstlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 205/2 in südliche Richtung. Ab dem nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 202/2 verläuft die östliche Grenze des Plangebiets zunächst auf der westlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 540/1 bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 195/1. Dort durchquert der Grenzverlauf die Wegeparzelle Flur 1 Nr. 540/1 zum nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 155/2 und folgt der nördlichen Grenze dieser Parzelle bis zu ihrem nordöstlichen Eckpunkt. Ab diesem Punkt verläuft die Grenze des Plangebiets in südlicher Richtung auf den jeweils östlichen

Parzellengrenzen der Parzellen:

 

155/2, 155/3, 155/4, 155/5, 155/6, 157, 158/1, 15942, 160, 71/1, 69/1, 67, 65/1, 63, 60/1, 59/1,57, 56, 55/1, 54/1, 50, 455/10, 451/25, 451/21, 451/22,451/23

(alle Flur 1).

 

Am südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 451/23 knickt der Grenzverlauf nach Westen ab und verläuft auf der südlichen Grenze der vorgenannten Parzelle bis auf die östliche Grenze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 559/1 treffend. Der Grenzverlauf quert diese Wegeparzelle (»Rendeler Straße«) in westlicher Richtung zum nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 426/1.

 

Am nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 426/1 knickt der Grenzverlauf nach Westen ab. Die Südgrenze der dieser Parzelle bildet in ihrem Verlauf nach Westen zunächst auch die südliche Grenze des Plangebiets bis sie auf die nördliche Spitze der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 554/3 trifft. Von dort setzt sich der Grenzverlauf auf der südlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 344 in westliche Richtung fort, überquert dann die Dortelweiler Straße auf der südlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 547/2 und verläuft dann auf der südlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 324 weiter in Richtung Westen. Der Grenzverlauf nimmt ab der südwestlichen Ecke der vorgenannten Parzelle den Grenzverlauf der Parzelle Flur 1 Nr. 322/1 zunächst in südliche, dann in westliche und schließlich in nördliche Richtung auf. Von nun an verläuft die westliche Grenze des Plangebiets auf den jeweils westlichen Grenzen der folgenden Parzellen. Der Verlauf der westlichen Grenze nimmt dabei Versprünge der Parzellenabgrenzungen in östliche und westliche Richtung in Ihrem Verlauf an:

 

319, 328/1, 329/1, 330/1, 331/1, 332, 313, 312, 310/3, 309, 285/1, 283, 282/1, 281, 280, 279/1, 300/4 (Parkplatz), 299/2, 298/2, 274/1, 273/2, 272/1, 271/1, 264/2 (alle Flur 1)

 

Sobald der westliche Grenzverlauf den nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 264/2 stößt, schließt sich das Plangebiet.

 

Folgende Wegeparzellen liegen zudem komplett oder abschnittsweise im Plangebiet:

 

554/3, 536, 526, 546, 547/1, 547/2, 544f7, 205/2, 540/1, 539, 539/3, 538, 525/2, 524, 523, 522/1, 547/3, 205/2 (alle Flur 1)

 

Folgende Flurstücke der Flur 1 gehören ebenfalls vollständig zum Plangebiet:

 

159/1, 62, 326/2, 327/1, 279/1, 276, 275, 270/1, 266/1, 265, 342/1, 341/1, 337/1, 337, 336/1, 335/1,334, 333, 17/5, 202/2, 201/2, 197/5, 195/1, 17/3, 17/4, 17/6, 16/4, 16/3, 16/1, 15/1, 15/2, 14, 13, 12, 11/2, 9,8, 7, 6/2, 5/1, 3, 2, 1/1, 1/2, 18/5, 18/7, 18/8, 19, 20/1, 22/1, 23/1, 24, 25, 26/1, 27, 28/1, 30/6, 30/7, 31, 32, 33/1, 35, 38/1, 39, 40/1, 41/1, 46/1, 48/1, 49, 161/3, 161/4, 161/5, 162/1, 162/2, 162/3, 163/1, 164/1, 165, 166, 167, 168/1, 169, 170/1, 171/1, 172/1, 174/1, 175, 176, 177/1, 179/2, 181/2, 182/1, 184/2, 184/3, 185/2, 185/3, 188/3, 192/2, 192/4, 192/6, 192/7, 192/8, 192/9, 192/11, 192/16, 192/17, 192/19.