Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragen 1:

Bisher eingegangene Beschwerden der Anwohner
a)         Wie viele Beschwerden gehen jährlich bei der Stadt ein?

b)        Welcher Art sind die Beschwerden
                  

 

Antworten zu Fragen 1:

Es gehen jährlich ca. 10 – 15 Beschwerden bezüglich zu lauter Musik ein.

In 2016 wurde zudem 4-mal nachgefragt ob Lärmkontrollen durchgeführt werden.

 

Die während des Open Air Konzertes anwesenden Ordnungspolizeibeamten, führten zu unterschiedlichen Uhrzeiten Lärmmessungen durch.

Im Jahr 2014 und 2015 lagen einige Werte leicht über den Vorgaben. Dies wurde durch Reduzierung der Lautstärke und herunterreguliertem Basses umgehend durch den Veranstalter behoben. Im Jahr 2016 lagen alle Werte im erlaubten Bereich.

 

Im Jahr 2015 ging eine Beschwerde bezüglich des Kinderplaneten wegen zu lauter Animation ein. Der gemessene Wert lag unter dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wert.

 

 

Fragen 2:

Welche Maßnahmen werden zum Schutz des Festivals und anderer Veranstaltungen bei zu enger Bebauung an das Grundstück ergriffen?

a)            Sind bauliche Maßnahmen bspw. zum Lärmschutz geplant?

b)           Wie wird die Stadt Ruhestörungen und eventuellen Klagen von
                Anwohnern entgegenwirken?

 

Antworten zu Fragen 2:

Maßnahmen zum Lärmschutz sind für das Gebiet Taunusbrunnen  im Fall einer Bebauung des umgebenden Geländes auf den neu zu bebauenden Grundstücken erforderlich.

Die naheliegenden Emissionsquellen „Brunnenstraße“ und die S-Bahntrasse erfordern einen planerischen Umgang mit dem Thema „Lärm“. Gleichzeitig ist im Geltungsbereich der Mischgebietsfläche um die Bestandsgebäude ebenfalls angedacht, kulturelle und Veranstaltungsnutzungen zu ermöglichen. Maßnahmen des passiven Lärmschutzes werden nicht zuletzt aus diesem Grund im Bebauungsplan verankert werden müssen.

 

Die Verwaltung wird veranlassen, die Auswirkung der Lärmquelle „Jukuz“ ebenfalls in die gutachterliche Betrachtung einzubeziehen.

 

Frage 3:

Bekennt sich der Magistrat/die Stadt zum Erhalt, auch langfristig, des jetzigen Geländes als Jugendkulturzentrum?

Antwort zu Frage 3:

 

Selbstverständlich bekennt sich der Magistrat zum Erhalt des jetzigen Geländes des Jugendkulturzentrums. Dort haben sich neben der städtischen Jugendarbeit sehr vielfältige Angebote entwickelt. So hat die Musikschule dort ihren Sitz und Räume. KSK und KIK nutzen das Gelände und die Räume ebenso für ihre vielfältigen und interessanten kulturellen Angebote. Und auch der überaus beliebte Karbener Kinderplanet wird jährlich von  mehreren hundert Kindern besucht.