Sitzung: 09.09.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/168/2016
Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zum Ziel der umfassenden
Stärkung aller
umweltfreundlichen Arten der Nahmobilität und beschließt dazu den Beitritt
der Stadt Karben zur
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH). In diesem Zusammenhang
bekennt sich die Stadt Karben zu den 15 Leitlinien der AGNH:
1. Nahmobilität ist ein integraler Bestandteil des
Verkehrssystems. Die Stärkung
der Nahmobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß ist ein zentrales Element der
Mobilitätspolitik in Hessen.
2.
Die
Förderung der Nahmobilität ist ein wichtiger Baustein des
verkehrsträgerübergreifenden Programmes „Mobiles Hessen 2020“. Ein Ziel
des Programmes ist es, den Anteil des ÖPNV, des Fahrrades, und des Zu-
Fuß-Gehens am Modal Split in Hessen zu erhöhen.
3.
Gemeinsam
mit interessierten hessischen Kommunen und Kreisen sollen
Projekte und Maßnahmen entwickelt werden, um die häufig zu starke
Fokussierung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden auf
den motorisierten Individualverkehr zugunsten der Nahmobilität zu verändern.
4.
Bei der
Förderung der Nahmobilität wird das Gesamtsystem aus Infrastruktur,
Kommunikation, Kultur und Service betrachtet. Dies erfordert die
Bereitstellung finanzieller Mittel und qualifizierter personeller Ressourcen in
sehr unterschiedlichen Bereichen.
5.
Ziel des
umfassenden Förderansatzes ist es, die infrastrukturellen, rechtlichen
und kulturellen Rahmenbedingungen des Rad- und Fußverkehrs zu
verbessern.
6.
Der Rad-
und Fußverkehr kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen liefern (u.a. Klimaschutz, Lärmschutz,
Gesundheitsförderung). Dieser Beitrag kann und soll durch einen Ausbau der
Nahmobilität erhöht werden.
7.
Insbesondere
die Verlagerung von Fahrten im Kurzstreckenbereich bis zu
zehn Kilometern vom Pkw auf den Rad- und Fußverkehr sowie die
Kombination mit dem öffentlichem Verkehr stehen im Mittelpunkt der Arbeit
der AG Nahmobilität.
8.
Die
Steigerung des Rad- und Fußverkehrs am Gesamtverkehr ist unmittelbar
mit der weiteren Entwicklung attraktiver Städte und Gemeinden in Hessen
verbunden. Aber auch bei der Gestaltung des ländlichen Raumes spielt das
Fahrrad eine wichtige Rolle.
9.
Nahmobilität
leistet unmittelbar einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, denn
durch Bewegungsmangel verursachte Erkrankungen werden durch eine
zunehmende Nahmobilität reduziert.
10.
Durch den
Ausbau der Nahmobilität kann die Alltagsmobilität sehr
verschiedener Nutzergruppen gesichert und gesteigert werden.
11.
Voraussetzung
für eine zügige, sichere und komfortable Nahmobilität für alle
Nutzergruppen ist eine geeignete Infrastruktur.
12.
Die
bessere Verknüpfung mit dem Öffentlichen Verkehr sowie die in Hessen
weitgehend kostenlose Fahrradmitnahme in Bus und Bahn sind wichtige
Bausteine zur Förderung der Nahmobilität.
13.
Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere im Bereich der
Nahmobilität – wird sich die hessische Landesregierung dafür einsetzen, dass
die Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene dahingehend geändert wird,
dass den Kommunen eine erleichterte Einführung von Tempo 30 ermöglicht
wird.
14.
Die
individuelle Verkehrsmittelwahl geschieht nicht ausschließlich aufgrund
rationaler Erwägungen. Eine erfolgreiche Radverkehrsförderung wird daher
auch emotionale Kampagnen zur Herausbildung einer Kultur der Nahmobilität
beinhalten.
15. Bei allen Maßnahmen zur Förderung der
Nahmobilität wird die Barrierefreiheit
berücksichtigt, um den Belangen mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht
zu werden.