Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Erläuterung zum Sachverhalt erfolgt gemeinsam zum Tagesordnungspunkt 12.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 „Am Kalkofen“ im Ortsteil Groß-Karben gemäß § 2 (1) BauGB einzuleiten.

 

Das Verfahren soll gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus dem östlichen Teilbereich WA 5 (Wohnen allgemein, s. Plananlage) des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 205. Der Änderungsbereich grenzt sich wie folgt ab:

 

Ausgehend vom südwestlichen Eckpunkt auf den östlichen Grenzen der Parzelle Flur 16 Nr. 6/1 und anschließend der Parzelle Flur 16 Nr. 5/5, verläuft die Abgrenzung des Änderungsbereichs in nördliche Richtung bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 16 Nr. 5/5. Dann knickt der Verlauf nach Osten ab und folgt den nördlichen Grenzen der Parzelle Flur 16 Nr. 5/5, Parzelle Flur 16 Nr. 67/4 und schließlich der Parzelle Flur 16 Nr. 7/4 bis zu deren nordöstlichen Eckpunkt. Dort knickt der Grenzverlauf nach Süden ab und verläuft auf der östlichen Grenze der Parzelle Flur 16 Nr. 7/4 bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 16 Nr. 7/4. Auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 16 Nr. 66 (Waldholweg) verläuft die Grenze des Änderungsbereichs in westliche Richtung bis sie wieder auf den südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 16 Nr. 6/1 trifft.