Im Bebauungsplanverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der nächste Schritt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Planung noch nicht abschließend bearbeitet, eine Vielzahl von Fachgutachten stehen zur Berücksichtigung noch aus, leitet Herr Heinzel mit dem Sachstand ein. Das Projekt ist den Mitgliedern des Ausschusses aus dem Auswahlverfahren bereits bekannt, die Eckpunkte der Planung werden, neben der Verfahrensdurchführung, über die Städtebauliche Rahmenvereinbarung abgesichert, die ebenfalls zur Beschlussfassung vorliegt.

 

Rückfragen und Erörterungsbedarf von Seiten der Ausschussmitglieder bestehen nicht.