Herr Heinzel führt ein, dass für das Investorenprojekt zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser am Waldhohlweg, eine Anpassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ notwendig wird. Im Wesentlichen festgesetzt werden die Lage der Tiefgarage und damit die Unterbaubarkeit des Grundstücks sowie eine Änderung des Versprung des Staffelgeschosses. Die Kosten für das Änderungsverfahren übernimmt der Vorhabenträger.

 

Weitergehender Erörterungsbedarf zur Änderungsplanung besteht nicht.