Da die Veranlassung für die Erarbeitung von Bebauungsplänen für die Ortskerne Groß- und Klein-Karbens identisch sind, schlägt Herr Heinzel vor, beide Tagesordnungspunkte gemeinsam vorzustellen.

 

Sowohl im Plangebiet in Groß-Karben wie auch in Klein-Karben sind tendenziell städtebauliche Fehlentwicklungen zu erkennen. Zum großen Sanierungsbedarf der überwiegend alten, ursprünglich mehrheitlich für eine landwirtschaftliche Nutzung errichteten Gebäude, kommt ein großer Entwicklungsdruck der ohnehin stark verdichteten Grundstücke.

 

Mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen für beide Bereiche sollen Leitplanken für eine maßvolle Weiterentwicklung gesetzt und gleichzeitig allgemein verbindliche Planungsperspektiven aufgezeigt werden.

 

Im Magistrat wurde ein Änderungswunsch für den Geltungsbereich in Groß-Karben erarbeitet. Die Plangebietsabgrenzung wurde entsprechend geändert. Der neue Geltungsbereich sowie die dementsprechend überarbeiteten Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss und zur Veränderungssperre werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.