Beschluss: beschlossen mit Änderung

1.         Die Stadt Karben erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.5.2013 („Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte Finanzausstattung erhalten.

2.         Hierzu sind bereits im Haushaltsjahr 2014 die Kürzungen im Kommunalen
Finanzausgleich in Höhe von rd. 400 Mio. EUR zurückzunehmen. Die
Kompensationsumlage, die in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist, ist auszusetzen.

3.         Die Stadt Karben fordert für den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene Finanzausstattung durch das Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der Betreuung im U3-Bereich gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht nur Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes an der Finanzierung der U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.

4.         Das Konnexitätsprinzip ist künftig durch das Land Hessen vorbehaltlos anzuerkennen und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf die Stadt Karben zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige Erstattung der Kosten gewährleistet ist.

5.         Die rigiden Vorgaben des „Herbst-Erlasses“ des Hessischen Innenministers vom 3.3.2014 ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept von Kommunikation, Unterstützung und Beteiligung der Kommunen verschärft die Lage vor Ort, statt zu ihrer Lösung beizutragen. Ein konstruktives, partnerschaftliches und zielorientiertes Miteinander von Land und Kommunen sieht anders aus.

6.         Der Magistrat wird beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen Stellen des Landes Hessen weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.

 

Die CDU-, FW Karben und FDP-Koalition stellt einen Änderungsantrag zu allen Punkten.

 

1.         Der erste Absatz des Ursprungsantrags wird übernommen.

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

Jedoch wird beantragt diesem Absatz folgenden Satz voranzustellen:

Die Stadt Karben erkennt die Bemühungen des Landes Hessen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen an, dies gilt insbesondere für das Hessische „Schutzschirmgesetz“, von dem die Stadt Karben stark profitiert.

Abst.-Erg.: 25 dafür, 10 dagegen, 0 Enthaltungen


2.       Der 2. Absatz des Ursprungsantrags ist zu streichen.

Abst.-Erg.: 22 dafür 9 dagegen, 4 Enthaltungen

(Abst.-Erg. des Ursprungsantrags: 10 dafür, 22 dagegen, 3 Enthaltungen
                                                        - somit abgelehnt)


3.       Der 3. Absatz der Ursprungsantrags wird übernommen

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

und um folgende Sätze am Ende des Absatzes ergänzt.:

Insbesondere sollten Spielräume für eine bessere Landesförderung der Kinder-betreuung genutzt werden, wenn sich diese aus Steuermehreinnahmen und / oder einer künftigen Neuregelung des derzeit leistungsfeindlichen und das Land Hessen benachteiligenden Länderfinanzausgleichs ergeben.

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

Außerdem wird der Wetteraukreis aufgefordert, die den Kommunen für die Kinder-betreuung entzogenen Mittel wieder zuzuführen, zumindest in dem Maße, in dem sie für die Tagesmütterbetreuung nicht abgerufen werden.

Abst.-Erg.: 23 dafür, 7 dagegen, 5 Enthaltungen

4.       Der 4. Absatz wird übernommen und ergänzt um im Satz 2 „den Bund“ (vor „das Land Hessen“) und „den Wetteraukreis“ (hinter „das Land Hessen“).

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

5.       Der 5. Absatz des Ursprungsantrags wird gestrichen.

Abst.-Erg.: 24 dafür, 8 dagegen, 3 Enthaltungen

6.       Der 6. Absatz wird übernommen, hinter „das Land Hessen“ ist noch „und des Wetteraukreises zu ergänzen.

Abst.-Erg.: einstimmig dafür

 

 

Wiederholung des Beschlusses zur besseren Übersicht:

1.         Die Stadt Karben erkennt die Bemühungen des Landes Hessen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen an, dies gilt insbesondere für das Hessische „Schutzschirmgesetz“, von dem die Stadt Karben stark profitiert.

Die Stadt Karben erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.5.2013 („Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte Finanzausstattung erhalten.

2.         ./.

3.         Die Stadt Karben fordert für den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene Finanzausstattung durch das Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der Betreuung im U3-Bereich gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht nur Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes an der Finanzierung der U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.

Insbesondere sollten Spielräume für eine bessere Landesförderung der Kinder-betreuung genutzt werden, wenn sich diese aus Steuermehreinnahmen und / oder einer künftigen Neuregelung des derzeit leistungsfeindlichen und das Land Hessen benachteiligenden Länderfinanzausgleichs ergeben.

Außerdem wird der Wetteraukreis aufgefordert, die den Kommunen für die Kinder-betreuung entzogenen Mittel wieder zuzuführen, zumindest in dem Maße, in dem sie für die Tagesmütterbetreuung nicht abgerufen werden.

4.         Das Konnexitätsprinzip ist künftig durch den Bund, das Land Hessen und den Wetteraukreis vorbehaltlos anzuerkennen und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf die Stadt Karben zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige Erstattung der Kosten gewährleistet ist.

5.         ./.

6.         Der Magistrat wird beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen Stellen des Landes Hessen und des Wetteraukreises weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.


Somit besteht der Beschluss noch aus 4 Absätzen.