Sitzung: 15.05.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Vorlage: BGM/035/2014
1.
Die Stadt Karben erwartet
zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.5.2013
(„Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte
Finanzausstattung erhalten.
2.
Hierzu sind bereits im
Haushaltsjahr 2014 die Kürzungen im Kommunalen
Finanzausgleich in Höhe von rd. 400 Mio. EUR zurückzunehmen. Die
Kompensationsumlage, die in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist, ist
auszusetzen.
3.
Die Stadt Karben fordert für
den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene Finanzausstattung durch das
Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der Betreuung im U3-Bereich
gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht nur Bundesmittel an die
Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes an der Finanzierung der
U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.
4.
Das Konnexitätsprinzip ist
künftig durch das Land Hessen vorbehaltlos anzuerkennen und zu beachten. Das
Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf die Stadt Karben zu
übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige Erstattung der Kosten
gewährleistet ist.
5.
Die rigiden Vorgaben des
„Herbst-Erlasses“ des Hessischen Innenministers vom 3.3.2014 ohne Einbettung in
ein Gesamtkonzept von Kommunikation, Unterstützung und Beteiligung der Kommunen
verschärft die Lage vor Ort, statt zu ihrer Lösung beizutragen. Ein
konstruktives, partnerschaftliches und zielorientiertes Miteinander von Land
und Kommunen sieht anders aus.
6.
Der Magistrat wird
beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen Stellen des Landes
Hessen weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen
Nachdruck zu verschaffen.
Die CDU-, FW Karben und FDP-Koalition stellt einen Änderungsantrag zu
allen Punkten.
1.
Der erste Absatz des
Ursprungsantrags wird übernommen.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
Jedoch wird beantragt diesem Absatz folgenden Satz voranzustellen:
Die Stadt Karben erkennt die Bemühungen des Landes Hessen zur Verbesserung der
finanziellen Lage der Kommunen an, dies gilt insbesondere für das Hessische
„Schutzschirmgesetz“, von dem die Stadt Karben stark profitiert.
Abst.-Erg.: 25 dafür, 10 dagegen, 0 Enthaltungen
2. Der 2. Absatz des Ursprungsantrags ist zu
streichen.
Abst.-Erg.: 22 dafür 9 dagegen, 4 Enthaltungen
(Abst.-Erg. des Ursprungsantrags: 10 dafür, 22
dagegen, 3 Enthaltungen
- somit abgelehnt)
3. Der 3. Absatz der Ursprungsantrags wird
übernommen
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
und um folgende Sätze am Ende des Absatzes ergänzt.:
Insbesondere sollten Spielräume für eine bessere Landesförderung der
Kinder-betreuung genutzt werden, wenn sich diese aus Steuermehreinnahmen und /
oder einer künftigen Neuregelung des derzeit leistungsfeindlichen und das Land
Hessen benachteiligenden Länderfinanzausgleichs ergeben.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
Außerdem wird der Wetteraukreis aufgefordert, die den Kommunen für die
Kinder-betreuung entzogenen Mittel wieder zuzuführen, zumindest in dem Maße, in
dem sie für die Tagesmütterbetreuung nicht abgerufen werden.
Abst.-Erg.: 23 dafür, 7 dagegen, 5 Enthaltungen
4. Der 4. Absatz wird übernommen und ergänzt
um im Satz 2 „den Bund“ (vor „das Land Hessen“) und „den Wetteraukreis“ (hinter
„das Land Hessen“).
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
5. Der 5. Absatz des Ursprungsantrags wird
gestrichen.
Abst.-Erg.: 24 dafür, 8 dagegen, 3 Enthaltungen
6. Der 6. Absatz wird übernommen, hinter
„das Land Hessen“ ist noch „und des Wetteraukreises zu ergänzen.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
Wiederholung
des Beschlusses zur besseren Übersicht:
1.
Die Stadt Karben erkennt die
Bemühungen des Landes Hessen zur Verbesserung der finanziellen Lage der
Kommunen an, dies gilt insbesondere für das Hessische „Schutzschirmgesetz“, von
dem die Stadt Karben stark profitiert.
Die Stadt Karben erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.5.2013
(„Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte
Finanzausstattung erhalten.
2.
./.
3.
Die Stadt Karben fordert für
den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene Finanzausstattung durch das
Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der Betreuung im U3-Bereich
gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht nur Bundesmittel an die
Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes an der Finanzierung der
U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.
Insbesondere sollten Spielräume für eine bessere Landesförderung der
Kinder-betreuung genutzt werden, wenn sich diese aus Steuermehreinnahmen und /
oder einer künftigen Neuregelung des derzeit leistungsfeindlichen und das Land
Hessen benachteiligenden Länderfinanzausgleichs ergeben.
Außerdem wird der Wetteraukreis aufgefordert, die den Kommunen für die
Kinder-betreuung entzogenen Mittel wieder zuzuführen, zumindest in dem Maße, in
dem sie für die Tagesmütterbetreuung nicht abgerufen werden.
4.
Das Konnexitätsprinzip ist
künftig durch den Bund, das Land Hessen und den Wetteraukreis vorbehaltlos
anzuerkennen und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen
Aufgaben auf die Stadt Karben zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die
vollständige Erstattung der Kosten gewährleistet ist.
5.
./.
6.
Der Magistrat wird
beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen Stellen des Landes
Hessen und des Wetteraukreises weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur
Verfügung stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.
Somit besteht der Beschluss noch aus 4 Absätzen.