Sitzung: 15.05.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 2/041/2014
Frage 1.
Wird der Wald
komplett sich selbst überlassen und soll sich zum Urwald entwickeln ?
Wenn nicht, welcher %uale Anteil steht zur Diskussion und wo ist dieser
Anteil gelegen ?
Antwort zu Frage 1:
Das
Kernflächenkonzept im Stadtwald sieht vor, in bestimmte Teile des Waldes nicht
mehr einzugreifen. Einen Konzeptvorschlag hat das Forstamt Nidda vorgelegt.
Demnach werden knapp 20 ha der insgesamt 245 ha städtischen Waldbesitzes aus
der Bewirtschaftung herausgenommen. Dieses Konzept wird mit der UNB und den
Umweltverbänden abgestimmt und der STVV zur finalen Entscheidung vorgelegt.
Frage 2.
Nach einer
Anfrage bei Hessenforst gewinne ich den Eindruck, dass die Holzverwertung im
Karbener Stadtwald großflächig und flurweise ist und von Verwertern aus den
Nachbarkommunen Karbens betrieben wird. Anfragen von Bürgern aus Karben wurden
so gut wie gar nicht berücksichtigt. Nach welchen Kriterien werden diese
Flächen vergeben ?
Antwort zur
Frage 2:
Die
Holzverwertung, sprich Brennholzverkauf, wird direkt vom Förster abgewickelt,
da er weiß, wo sich das Holz befindet und sich der Holzverkauf in einer Hand
befinden sollte. Herr Link hat immer dienstagnachmittags von September bis
April, außer in den Schulferien, in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr
Sprechstunde. Vorzugsweise ruft man ihn an und er meldet sich, sobald er Holz
zu vergeben hat.
Im Jahr 2014 wurden bis jetzt von 20
Brennholzverkäufen lediglich 4 an Selbstwerber aus Nachbarkommunen, 2 an die
Industrie und 14 an Bürger aus Karben getätigt.
Frage 3:
Haben Kleinverwerter aus Karben überhaupt noch eine Chance im Karbener
Stadtwald ?
Antwort zur Frage 3:
Ja, wie man
an o.a. Aufstellung sieht, werden immerhin 70 % der Brennholzverkäufe an
Karbener Bürger vergeben.
Frage 4.
Warum können
Anfragen zur Selbstverwertung nur an wenigen Tagen im Jahr und ganz bestimmten
Tageszeiten und auch nur persönlich bei Hessenforst vorgetragen werden ? Warum
dringt der Magistrat nicht in diesem Sektor auf die Nutzung der neuen
Informationstechnologien, wie sie in den sonstigen administrativen Bereichen
der Karbener Stadtverwaltung bereits erfolgreich installiert sind ?
Antwort zur
Frage 4:
Anfragen können direkt beim Förster in
seiner Sprechstunde beantragt werden. Außerhalb dieser Zeit gebe ich die
Handynummer bzw. die E-Mail-Adresse des Herrn Link weiter, damit sich die
Bürger mit ihm in Verbindung setzen können.
Frage 5.
Ist der
Magistrat über den Grad der Betreuung des Karbener Stadtwaldes durch
Hessenforst informiert ? Wenn sich dieser nachweisbar reduziert hat, wird der
Magistrat Anstrengungen unternehmen, die Kostenbelastung durch Hessenforst
entsprechend anzupassen ?
Antwort zu
Frage 5:
Die Kosten der Beförsterung richten
sich nach einem ha-Satz und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Auch die
Beförsterung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Frage 6.
Primär von der
Biogas-Anlage ausgehend, werden die Waldwege vom Schwerlast-Verkehr genutzt,
besonders Richtung Rendel. Geht diese Entwicklung mit dem Genehmigungsbescheid
der Biogas Anlage konform ?
Antwort zu
Frage 6:
Im Herbst wurde auf den betroffenen Waldwegen Schranken gesetzt, damit das Befahren der Wege eingeschränkt wird. Eine Schranke wurde zwar schon wieder zerstört, wird aber in nächster Zeit ersetzt.