Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1.

Wird der Wald komplett sich selbst überlassen und soll sich zum Urwald entwickeln ?

Wenn nicht, welcher %uale Anteil steht zur Diskussion und wo ist dieser Anteil gelegen ?

Antwort zu Frage 1:

Das Kernflächenkonzept im Stadtwald sieht vor, in bestimmte Teile des Waldes nicht mehr einzugreifen. Einen Konzeptvorschlag hat das Forstamt Nidda vorgelegt. Demnach werden knapp 20 ha der insgesamt 245 ha städtischen Waldbesitzes aus der Bewirtschaftung herausgenommen. Dieses Konzept wird mit der UNB und den Umweltverbänden abgestimmt und der STVV zur finalen Entscheidung vorgelegt.

 

 

Frage 2.

Nach einer Anfrage bei Hessenforst gewinne ich den Eindruck, dass die Holzverwertung im Karbener Stadtwald großflächig und flurweise ist und von Verwertern aus den Nachbarkommunen Karbens betrieben wird. Anfragen von Bürgern aus Karben wurden so gut wie gar nicht berücksichtigt. Nach welchen Kriterien werden diese Flächen vergeben ?

 

Antwort zur Frage 2:

Die Holzverwertung, sprich Brennholzverkauf, wird direkt vom Förster abgewickelt, da er weiß, wo sich das Holz befindet und sich der Holzverkauf in einer Hand befinden sollte. Herr Link hat immer dienstagnachmittags von September bis April, außer in den Schulferien, in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr Sprechstunde. Vorzugsweise ruft man ihn an und er meldet sich, sobald er Holz zu vergeben hat.

Im Jahr 2014 wurden bis jetzt von 20 Brennholzverkäufen lediglich 4 an Selbstwerber aus Nachbarkommunen, 2 an die Industrie und 14 an Bürger aus Karben getätigt.

 

 

Frage 3:

Haben Kleinverwerter aus Karben überhaupt noch eine Chance im Karbener Stadtwald ?

 

Antwort zur Frage 3:

Ja, wie man an o.a. Aufstellung sieht, werden immerhin 70 % der Brennholzverkäufe an Karbener Bürger vergeben.

 

 

Frage 4.

Warum können Anfragen zur Selbstverwertung nur an wenigen Tagen im Jahr und ganz bestimmten Tageszeiten und auch nur persönlich bei Hessenforst vorgetragen werden ? Warum dringt der Magistrat nicht in diesem Sektor auf die Nutzung der neuen Informationstechnologien, wie sie in den sonstigen administrativen Bereichen der Karbener Stadtverwaltung bereits erfolgreich installiert sind ?

 

Antwort zur Frage 4:

Anfragen können direkt beim Förster in seiner Sprechstunde beantragt werden. Außerhalb dieser Zeit gebe ich die Handynummer bzw. die E-Mail-Adresse des Herrn Link weiter, damit sich die Bürger mit ihm in Verbindung setzen können.

 

Frage 5.

Ist der Magistrat über den Grad der Betreuung des Karbener Stadtwaldes durch Hessenforst informiert ? Wenn sich dieser nachweisbar reduziert hat, wird der Magistrat Anstrengungen unternehmen, die Kostenbelastung durch Hessenforst entsprechend anzupassen ?

 

Antwort zu Frage 5:

Die Kosten der Beförsterung richten sich nach einem ha-Satz und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Auch die Beförsterung ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Frage 6.

Primär von der Biogas-Anlage ausgehend, werden die Waldwege vom Schwerlast-Verkehr genutzt, besonders Richtung Rendel. Geht diese Entwicklung mit dem Genehmigungsbescheid der Biogas Anlage konform ?

 

Antwort zu Frage 6:

Im Herbst wurde auf den betroffenen Waldwegen Schranken gesetzt, damit das Befahren der Wege eingeschränkt wird. Eine Schranke wurde zwar schon wieder zerstört, wird aber in nächster Zeit ersetzt.