Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf Nr. 208 “Lärmschutz Nordumgehung”, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom April 2014 mit vom Aufstellungsbeschluss vom 22.08.2013 geringfügig abweichenden (geteilten) Geltungsbereich.

 

Beschreibung der Lage des Lärmschutzwalls/Geltungsbereich:

Der Lärmschutzwall erstreckt sich ungefähr von Bau-km 1+650 (im Westen) bis Baukm

2+450 (im Osten) der planfestgestellten Nordumgehung und wird südlich in einer

Breite von ca. 9 bis über 11 m an den Straßenkörper angebaut.

Folgende Flurstücke in Groß-Karben sind betroffen: Nr. 27 bis 32, Flur 3 („Lange Gewann“),

Nr. 41/2 und 41/4, Flur 3 („Am Viehtrieb“), Nr. 18, Flur 15 (Über dem Eselsweg)

sowie Nr. 73, Flur 15 („Am Eselsweg“), außerdem die Wegeparzellen 76/1, 77/1,

77/7, 78/1 und 85. Die L 3351, die den Geltungsbereich unterbricht, hat die Flurstücksnummer 72/5.

Die Flächen der beiden Geltungsbereiche sind insgesamt 1,2 ha groß.

 

Stv. Knak ist während der Abstimmung nicht anwesend.