Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Friedhofsordnung der Stadt Karben ab 01.06.2014 zu beschließen.

 

Dabei werden folgende Änderungen berücksichtigt:

 

§ 14 Abs. 1 k) – die Formulierung „Karbener Bürger/innen“ wird durch „mit Erstwohnsitz in Karben gemeldete Einwohnern“ ersetzt

§ 15 Abs. 3, je Punkt a) und b) – die Formulierung „Erdsarggräber“ wird durch „Erdgräber“ ersetzt

§ 16 Abs. 2 – die Formulierung „Sarg“ wird durch „Grab“ ersetzt

 

Außerdem wird die „Haftungsfreistellung“ von dem Beschluss ausgenommen. Hier soll der Magistrat eingehend die rechtliche Lage prüfen und hierüber in eigener Zuständigkeit beschließen. Über diesen Beschluss ist im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.