Sitzung: 03.11.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Vorlage: FB 5/150/2016
Stv. Ottens (FW Karben) bringt zu seinem Antrag einen Änderungsantrag ein.
Stv. Beck (CDU) bringt zu diesem Änderungsantrag noch Änderungen ein.
Beschluss mit
eingearbeiteten Änderungen:
1 a. Die Stadtverordnetenversammlung sieht Handlungsbedarf, den
innerörtlichen Verkehr in Karben zu optimieren. Ausgehend von den bisherig
erstellten Verkehrsuntersuchungen soll dazu ein „Verkehrs-entwicklungsplan"
(VEP) erarbeitet werden.
1 b. Die Stadtverordnetenversammlung sieht die
Notwendigkeit -mittelfristig- die kommunalen Straßenräume teilweise
neu zu ordnen. Beispielsweise durch Entlastung der Seitenräume, Radfahren auf
den Fahrbahnen, neue Querungshilfen, Neuordnung der Parkplätze für Anwohner,
Verlagerung des Schwerlastkraftverkehrs etc. Der Verkehrsentwicklungsplan ist
nicht nur auf den Individualverkehr zu beschränken. Der ÖPNV ist als integraler
Bestandteil des VEP in die Überlegungen mit einzubeziehen.
2. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll sich an folgenden
Zielen orientieren:
a.
Minderung bzw.
Ausgleich der Belastungen für innerstädtischen Straßen und Anlieger durch
Verkehrslärm, Baumaschinen und Emissionen
b.
Förderung der
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer (Schülerbeförderung/Schulwege)
c.
Steigerung der
Attraktivität des Umfeldes für den Einzelhandel,
Schwimmbad etc.
d.
Verlagerung des Durchgangs-Schwerlastverkehrs so
weit durch die Stadt Karben beeinflussbar aus dem Innenstadtbereich,
dadurch Schaffung einer attraktiven „Stadtmitte“
e.
Ergebnisoffene Diskussion und Beschlussempfehlung über die
zukünftige Trassenführung für den B3 Lückenschluß zwischen Karben-Kloppenheim
und Wöllstadt
f.
Steigerung der
Umweltfreundlichkeit durch besondere Berücksichtigung der Belange von
Fußgängern, insbesondere mit Behinderung, Radverkehr und öffentlichem
Nahverkehr (ÖPNV)
g.
Der Bedarf an
Parkplätzen rund um den Bahnhof ist mit zu berücksichtigen speziell vor dem
Hintergrund den Bahnhof Karben zu einem Regionalbahn-Halt aufzuwerten
h.
Der Durchgangsverkehr
in Karben ist zu minimieren. Nach der Eröffnung der Nordumgehung Groß-Karben
sollten Maßnahmen und Initiativen ergriffen werden, um u.a. eine
Verkehrsberuhigung der Rendeler und Homburger Straße in Klein-Karben zu
erreichen.
3.
Das Verkehrskonzept
wird unter Federführung des S+I Ausschusses erarbeitet.
Zur
Beschleunigung der Detail-Diskussion und der überparteilichen
Konsensfindung
wird dem Ausschuss vorgeschlagen, eine Arbeitsgemeinschaft
(AG)
Verkehr einzurichten. Eine geeignete Information der Öffentlichkeit über die
Beratungsfortschritte
ist zu gewährleisten.
4.
Erstellung einer
Ablaufplanung zur Erarbeitung des Verkehrskonzeptes:
a.
Im ersten Quartal
2017, spätestens im 1.Halbjahr 2017 können/sollen Maßnahmen-Vorschläge der
Fraktionen bzw. Stv. anderer Parteien zu den in Punkt 2 genannten
Themenschwerpunkte eingebracht werden.
b.
Darauf aufbauend
werden folgende Ergebnisse angestrebt:
·
Definition der
geplanten Eckpunkte/Ziele des Verkehrsentwicklungsplan
·
Ermittlung der Kosten
für eventuell notwendige gutachterliche Bewertungen zu geplanten Maßnahmen
·
Grobkostenschätzung
für angedachte Maßnahmen
Diese Eckpunkte des Verkehrsentwicklungsplans
sollen dann im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert
werden. Danach erfolgt die Beschlussfassung im Magistrat und in den Stvv.
Gremien.