Sitzung: 03.11.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/178/2016
Frage 1:
Wann ist mit der Vorlage eines
aktualisierten Klimaschutzberichtes der Stadt Karben zu rechnen?
Antwort zu Frage 1:
Der Klimaschutzbericht für das Jahr
2015 ist derzeit in der Bearbeitung und wird bis Mitte November vorliegen.
Frage 2:
Welche konkreten Klimaschutzprojekte
werden zur Zeit seitens der Verwaltung und des Magistrats konkret konzipiert
und umgesetzt?
Antwort zu Frage 2:
In der Entstehung ist derzeit ein
Fahrradstadtplan für Karben. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Karben die
Ridesharing Initiative 2proAuto. Angehängte Tabelle zeigt den Stand der
Umsetzung und Projektdurchführung aller Klimaschutzmaßnahmen, die im
Klimaschutzbericht aufgeführt sind.
Frage
3:
Welche
umweltpädagogischen Projekte werden in den städtischen Kindertagesstätten
umgesetzt?
Antwort zu Frage 3:
In den städtischen Kitas werden durch
eine „Umweltpädagogin“ je KITA vier Termine je Jahr angeboten die u. a. im
Rapps-Garten durchgeführt werden.
Frage 4:
Wann ist mit der Vorlage eines
Energieberichts für das Kommunale Immobilienmanagement (KIM) zu rechnen?
Antwort zu Frage 4:
Im Winter 2015/16 wurde für KIM von
externer Stelle ein Energieaudit durchgeführt. Ein Abschlussbericht liegt vor.
Durch die Umstellung der KIM auf eine spezielle umfangreiche und
aussagekräftige Immoblienverwaltungssoftware können zukünftig zeitnahe
Auswertungen über die Energieverbräuche der einzelnen KIM Gebäude erstellt und
ausgewertet werden.
Frage 5:
Welche energetischen Sanierungsarbeiten sind seitens der
Stadt Karben, des KIM und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft für den
Zeitraum 2017 – 2019 geplant?
Antwort zu Frage 5
Energetische Sanierungsarbeiten im
Bereich Wohnungsbau:
Es sollen
Kellerdeckendämmungen in den Liegenschaften Alte Heerstr. 3, Spessartstr. 13,
Freiherr-von-Stein-Str. 12 sowie in der Hauptstr. 29 – 31 durchgeführt werden.
Energetische
Sanierungsarbeiten der KIM erfolgen insbesondere im Rahmen der anstehenden
Grundsanierung des BGH in Petterweil sowie durch sukzessiven Austausch der
Beleuchtung auf LED sowie im Rahmen der Heizungsmodernisierungen.
Hinzu kommen
noch diverse kleinere Maßnahmen wie Fenster- und Türelementsanierungen bis hin
zu Fassadensanierungen.
Frage 6:
Welche
Stromlieferungsverträge (Stadt Karben; KIM; Eigenbetrieb Stadtwerke; städtische
Wohnungsbaugesellschaft) wurden seit dem 1.1.2015 abgeschlossen oder stehen bis
31.12.2019 zur Verlängerung oder zum Neuabschluss an? Wurde und wird dabei der
Bezug von sog. „Ökostrom“ geprüft? Falls nein, wieso nicht?
Antwort zu Frage 6:
Die Stadtwerke haben für das Jahr 2017
einen Bezugsvertrag bei der OVAG ohne Ökostrom abgeschlossen.
Die WohnBau bezieht lediglich für die
Treppenhausbeleuchtung Strombedarf. Der entsprechende Stromlieferungsvertrag
hierzu resultiert aus der Zeit vor dem
01.01.2015.
Bei KIM stehen
entsprechende Vertragsverhandlungen noch aus.
(Liste umgesetzte
Maßnahmen lt. Klimaschutzbericht (Stand 9/2016) siehe Anlage 2).