Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wann ist mit der Vorlage eines aktualisierten Klimaschutzberichtes der Stadt Karben zu rechnen?

 

Antwort zu Frage 1:

Der Klimaschutzbericht für das Jahr 2015 ist derzeit in der Bearbeitung und wird bis Mitte November vorliegen.

 

 

Frage 2:

Welche konkreten Klimaschutzprojekte werden zur Zeit seitens der Verwaltung und des Magistrats konkret konzipiert und umgesetzt?

 

Antwort zu Frage 2:

In der Entstehung ist derzeit ein Fahrradstadtplan für Karben. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Karben die Ridesharing Initiative 2proAuto. Angehängte Tabelle zeigt den Stand der Umsetzung und Projektdurchführung aller Klimaschutzmaßnahmen, die im Klimaschutzbericht aufgeführt sind.

 

 

Frage 3:

Welche umweltpädagogischen Projekte werden in den städtischen Kindertagesstätten umgesetzt?

 

Antwort zu Frage 3:

In den städtischen Kitas werden durch eine „Umweltpädagogin“ je KITA vier Termine je Jahr angeboten die u. a. im Rapps-Garten durchgeführt werden.

 

 

Frage 4:

Wann ist mit der Vorlage eines Energieberichts für das Kommunale Immobilienmanagement (KIM) zu rechnen?

 

Antwort zu Frage 4:

Im Winter 2015/16 wurde für KIM von externer Stelle ein Energieaudit durchgeführt. Ein Abschlussbericht liegt vor. Durch die Umstellung der KIM auf eine spezielle umfangreiche und aussagekräftige Immoblienverwaltungssoftware können zukünftig zeitnahe Auswertungen über die Energieverbräuche der einzelnen KIM Gebäude erstellt und ausgewertet werden.

 

 

 

 

 

Frage 5:

Welche energetischen Sanierungsarbeiten sind seitens der Stadt Karben, des KIM und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft für den Zeitraum 2017 – 2019 geplant?

 

Antwort zu Frage 5

Energetische Sanierungsarbeiten im Bereich Wohnungsbau:

 

Es sollen Kellerdeckendämmungen in den Liegenschaften Alte Heerstr. 3, Spessartstr. 13, Freiherr-von-Stein-Str. 12 sowie in der Hauptstr. 29 – 31 durchgeführt werden.

Energetische Sanierungsarbeiten der KIM erfolgen insbesondere im Rahmen der anstehenden Grundsanierung des BGH in Petterweil sowie durch sukzessiven Austausch der Beleuchtung auf LED sowie im Rahmen der Heizungsmodernisierungen.

Hinzu kommen noch diverse kleinere Maßnahmen wie Fenster- und Türelementsanierungen bis hin zu Fassadensanierungen.

 

Frage 6:

Welche Stromlieferungsverträge (Stadt Karben; KIM; Eigenbetrieb Stadtwerke; städtische Wohnungsbaugesellschaft) wurden seit dem 1.1.2015 abgeschlossen oder stehen bis 31.12.2019 zur Verlängerung oder zum Neuabschluss an? Wurde und wird dabei der Bezug von sog. „Ökostrom“ geprüft? Falls nein, wieso nicht?

 

Antwort zu Frage 6:

Die Stadtwerke haben für das Jahr 2017 einen Bezugsvertrag bei der OVAG ohne Ökostrom abgeschlossen.

Die WohnBau bezieht lediglich für die Treppenhausbeleuchtung Strombedarf. Der entsprechende Stromlieferungsvertrag hierzu resultiert aus der Zeit  vor dem 01.01.2015.

Bei KIM stehen entsprechende Vertragsverhandlungen noch aus.

 

(Liste umgesetzte Maßnahmen lt. Klimaschutzbericht (Stand 9/2016) siehe Anlage 2).