Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Beschlussfassung erfolgt mit folgenden Ergänzungen:

 

-       Anlagen werden in PDF-Format und größere, umfangreichere Dokumente wie Haushaltsplan oder Bebauungspläne in Papierform versandt.

-       In § 14, Abs. 2 wird nach Satz 1 eingefügt: „Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind die Abschriften der Niederschrift zuzuleiten. Dies kann auch durch elektronische Datenübertragung erfolgen, soweit der oder dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-Adresse dazu vorliegt.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung, mit der im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Ergänzungen (siehe oben) der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Karben.