Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten wird in folgenden Punkten geändert:

1. Einführung eines einheitlichen „Frühstücksgeldes“ unter „§8 Verpflegungsgeld“,

2. Einführung eines einheitlichen „Kulturgeldes“ unter“ §6 Zusätzliche Gebühren“.

3. Anpassung „§5 Abs. 1 Zweitkinder“, Ermäßigung der Gebühr bei Besuch einer

    Kinderbetreuung im Stadtgebiet Karben, als Ergänzung.

 

Protokollnotiz:

Die Präambel wird redaktionell noch angepasst.