Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Offenlage des offiziellen Entwurfs (Planstand vom 08.11.2016) mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB für das Bauleitplanverfahren Nr. 221 „Goerdeler Straße“ Gemarkung Rendel.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, wird von einer

Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 221 „Goerdeler Straße“ in der Gemarkung Rendel mit Begründung (Planstand 08.11.2016) zum aktuellen offiziellen Entwurf.

 

(Die Stadtverordneten Heidelbach und Menzel sind während der Beratung und Abstimmung nicht im Saal).