Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Heinzel und auch Herr Rahn erläutern zum Ziel des Planverfahrens, dass einerseits die Grünflächen im westlichen Bereich angrenzend an das Gewerbegebiet, durch die Aufnahme in den Bebauungsplan als Grünflächen gesichert werden soll und anderseits die dort bereits bestehenden Nutzungen geregelt werden können.

 

Zur geäußerten Frage zur Ausgestaltung der dortigen Grünfläche kann zu Beginn des Planverfahrens noch keine Aussage gemacht werden, da noch keine Inhalte der Planung erarbeitet worden sind, so Herr Rahn.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 125-3 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Kloppenheim gemäß § 2 (1) BauGB einzuleiten. Das Verfahren soll im Normalverfahren durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich der Änderung besteht weitestgehend aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125-3 „Gewerbegebiet“ wie in der Anlage rot-gestrichelt umrandet dargestellt und wird lediglich in östlicher Richtung um Flächen in der Gemarkung „Gänsweide“ bis einschließlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grabenparzelle erweitert. Im nördlichen Bereich erfolgt eine marginale Anpassung des Grenzverlaufs an die heutige Parzellierung.

 

Der Änderungsbereich grenzt sich wie folgt ab:

 

Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle der L3205 (Flur 7 Nr. 354) überquert die Plangebietsgrenze auf der westlichen Grenze der vorgenannten Verkehrswegeparzelle die L3205 in nord-östliche Richtung, knickt am nördlichen Eckpunkt der Parzelle in östliche Richtung ab und verläuft weitergehend auf der nördlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle in östliche Richtung, bis Sie auf den nord-östlichen Eckpunkt der Verkehrswegeparzelle stößt. Dort knickt der Grenzverlauf nach Süden ab und überquert die L3205 auf der östlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle in südlicher Richtung bis zum nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 355.

 

Von nord-östlichen Eckpunkt der Verkehrswegeparzelle Flur 7 Nr. 355 verläuft der westliche Grenzverlauf über eine lange Strecke geradlinig in südlicher Richtung, jeweils auf den östlichen Grenzen der Parzellen Nr. 26/2 und Nr. 27/4 (beide Flur 7) bis zum südöstlichen Eckpunkt der letztgenannten Gewerbeparzelle. Dort knickt der Grenzverlauf für wenige Meter in östliche Richtung ab und verläuft auf der nördlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle Flur 3 Nr. 30/35 (Gemarkung Klein-Karben) und knickt an derem nord-östlichen Eckpunkt in Richtung Süden ab. Der westliche Grenzverlauf verläuft nun auf der östlichen Grenze der letztgenannten Verkehrswegeparzelle weiter in Richtung Süden bis sie auf den westlichsten Eckpunkt der Parzelle Flur 3 Nr. 35 (Gemarkung Klein-Karben) trifft. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Gebietsgrenze auf der westlichen Grenze der Parzelle in südliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der gedachten Verlängerung der südlichen Grenze der Parzelle Flur 6 Nr. 74/3. Dort knickt der Grenzverlauf in westliche Richtung ab und durchquert auf der gedachten südlichen Grenzverlängerung die Parzellen Nr. 34/7, Nr. 33/2 (beide Flur 3 Gemarkung Klein-Karben) sowie Flur 6 Nr. 97/1und folgt dann weiter der realen südlichen Parzellengrenze Flur 6 Nr. 74/3 in westliche Richtung bis zu deren süd-westlichen Eckpunkt. Von diesem Punkt ausgehend bildet zunächst die westliche Parzellengrenze der Parzelle Flur 6 Nr. 74/3 die westliche Plangebietsgrenze in nördliche Richtung, dann die westliche Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 265/1. An dem Punkt, an dem der westliche Grenzverlauf der Parzelle Flur 7 Nr. 265/1 erstmals in westliche Richtung knickt, durchquert die Grenze des Plangebiets die letztgenannte Parzelle schräg in nördlich Richtung zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 35/4. Von diesem Punkt ausgehend, bildet die westliche Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 247/2 den weiteren Grenzverlauf des Plangebiets in nördliche Richtung und bis zu Ihrem nördlichen Eckpunkt. Dort folgt sie der nördlichen Grenze der letztgenannten Parzelle für wenige Meter in östliche Richtung und knickt auf dem nord-östlichen Eckpunkt dieser Parzelle anschließend nach Norden ab, dann der östlichen Grenze der Parzelle Flur 7 Nr. 356/1 zunächst nach Norden und dann wenige Meter nach Westen folgend bis der Grenzverlauf wieder auf den nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 354 stößt