Sitzung: 14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 2/848/2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den in der Anlage beigefügten Text als 2. Nachtrag der Recyclinghof-Gebührensatzung zum 01.01.2017 und somit die Einführung der Gebühr für Altholz A I-III in Höhe von 0,09 €/kg