Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den in der Anlage beigefügten Text als 2. Nachtrag der Recyclinghof-Gebührensatzung zum 01.01.2017 und somit die Einführung der Gebühr für Altholz A I-III in Höhe von 0,09 €/kg