1.         Haushalt 2014 genehmigt
Mit Schreiben vom 23.04.2014 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2014 genehmigt.

Die Anstrengungen und Erfolge der Stadt Karben bei der Haushaltskonsolidierung werden hierbei ausdrücklich positiv bewertet. Allerdings ist dies kein Grund vom Pfad der Konsolidierung abzuweichen, sondern vielmehr diesen konsequent weiter zu verfolgen. Die zukünftige Entwicklung ist zudem weiterhin stark von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen abhängig.

2.         Aufhebung Straßenbeitragssatzung
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Wetteraukreises vom 28.03.2014 hat diese den Aufhebungsbeschluss der Stvv vom 20.03.2014 bemängelt und um Erläuterung gebeten. Mit Schreiben vom 06.05.2014 haben wir hierzu Stellung genommen und unsere Sichtweise erläutert, dass bei Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes keine Notwendigkeit zur Umsetzung einer derartigen Satzung bestehe zumal dies eine weitere Belastung unsere Bürger/innen darstellen würde.

3.         Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Am 14.04.2014 beschloss der Magistrat eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 107 HGO, die mit Verfügung des Bürgermeisters vom 15.04.2014 angeordnet wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es – analog des Kreises – bereits in 2014 das ordentliche Ergebnis auszugleichen und dadurch ein Jahr früher den „Schutzschirm verlassen zu können.“