Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 206 „Am Taunusbrunnen“, Gemarkung  Kloppenheim mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.