Sitzung: 09.02.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 1/188/2017
Vorbemerkung des
Antragsstellers:
Bei der
Beantwortung meiner letzten Anfrage zur Wohnraumpolitik wurde angedeutet, dass
es in Karben keine Wohnungen gibt, die sich preislich innerhalb der
Mietobergrenzen bewegen. Dies bedeutet, dass Personen und Familien die Hartz IV
beziehen, RentnerInnen und abhängig Beschäftigte die Aufstocken müssen, sich
das Leben in Karben nicht leisten können.
Ein nicht zu akzeptierender Zustand.
Deswegen stelle ich
für DIE LINKE Karben folgende Fragen. Ich bitte diesmal um eine sachliche
Beantwortung:
Vorab der Hinweis darauf, dass im Rahmen der
letzten Anfrage der Partei DIE LINKE keineswegs andeutet wurde, dass es in
Karben keine Wohnungen gibt die sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen
bewegen. Zu den Fragen 6 bis 8 hatten wir den Fragesteller gebeten die
entsprechenden Informationen beim Wetteraukreis einzuholen, da dieser bekanntlich
auch die Mietobergrenzen festlegt. Entsprechende Anfragen sind wohl auch schon
des Öfteren im Kreistag gestellt worden.
Fragen 1 und 2:
1.
Hat
die Stadtregierung schon mal versucht Einfluss auf die Kreisverantwortlichen zu
nehmen, damit diese die Mietobergrenze
für Karben erhöht?
2.
Hat
die Stadtregierung dies in nächster Zeit vor?
Antworten
zu Fragen 1 und 2:
Der
Stadtregierung ist bekannt dass auch den Kreisverantwortlichen durchaus die
unterschiedliche Mietpreisstruktur im Wetteraukreis bewusst sind. Daher gibt es
auch unterschiedliche Mietpreisobergrenzen nach Regionen im Wetteraukreis.
Beim
Antrittsbesuch der neuen Sozialdezernentin des Wetteraukreises im Januar 2017
wurde auch das Thema der Mietpreisobergrenzen erörtert und insbesondere auf die
Problematik der Mietpreisobergrenzen in Staffelung nach Personen hingewiesen.
Lt. Stand der
Homepage des Kreises vom 28.12.2016
(http://www.wetteraukreis.de/service/soziales/dienstleistungen/mietobergrenzen-im-wetteraukreis/
28.12.2016) sind die Mietobergrenzen im Vergleichsraum I: Bad Nauheim,
Friedberg, Bad Vilbel, Karben, Niddatal Rosbach, Ober-Mörlen, Wöllstadt wie
folgt geregelt:
Personen Angemessene Miete
·
1
Person 360 Euro
·
2
Personen 380 Euro
·
3
Personen 480 Euro
·
4
Personen 520 Euro
·
5
Personen 595 Euro
jede weitere Person im Haushalt 80 Euro
Hier
sind bspw. die Sprünge nach Personenanzahl nicht immer plausibel.
Beim
Sprung von 2 auf 3 Personen sind dies 100 Euro und beim Sprung von 3 auf 4
Personen lediglich 40 Euro.
Bei
einem Modellfall mit 6,50 Euro je qm (entspricht dem Schnitt der städt.
Wohnungen) würde das bedeuten, dass für
das 2. Kind gerade einmal 6 qm zusätzliche Fläche anmietbar wären.
Fragen
3 und 4:
3.
Gibt
es Wohnungen der WOBAU, die sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen
bewegen?
4.
Falls
ja, welche?
Antworten
zu Fragen 3 und 4:
Die
Mehrzahl der Wohnungen der Wohnungsbau GmbH der Stadt Karben liegen unterhalb
der aktuellen Mietobergrenzen des Kreises, wobei man beachten muss dass der
Kreis keine qm Vorgaben bei den Wohnungsgrößen macht, sondern wie oben
dargestellt die Obergrenzen nach Anzahl der Personen staffelt.
Im
Einzelnen ergeben sich nachfolgende Daten zu den aktuell 87 von der WOBAU
vermieteten Wohnungen:
Anzahl der WE |
Finanzierungs-art |
Durchschnitts-
größe der Whg |
Gesamt Wohnfläche
in qm |
Kaltmiete je qm im
Schnitt in Euro |
Mietspanne von ...
bis... |
|
21 |
öffentlich
gefördert |
58,86 |
1.236 |
6,17 € |
5,74 € bis 6,10 € |
|
66 |
frei finanziert |
63,92 |
4.218 |
6,46 € |
3,09 € bis 8,19 € Davon ·
4 WE unter 5 € / ·
6 WE unter 6 € / ·
45 WE unter 7 € ·
11 Whg von 7 € bis 8,19 € |
|
Fragen
5 – 7:
5.
Sollen
sich Wohnungen der WOBAU die sich im Bau, beziehungsweise in der Planung
befinden innerhalb der Mietobergrenzen bewegen?
6.
Welche
Maßnahmen der Stadt gibt es, um Wohnraum, welcher sich preislich innerhalb
der Mietobergrenzen befindet, zu
schaffen?
7.
Welche
Maßnahmen könnten nach Ansicht der Stadtregierung zielführend sein um Wohnraum,
der sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen befindet, zu schaffen?
Antworten
zu Fragen 5 bis 7:
Die Wohnbau
errichtet im Baugebiet Kalkofen zurzeit 18 Mietwohnungen die im Bestand
verbleiben sollen. Die Miete der 18 Mietwohnungen wird aufgrund der
Baustandards und aktuellen Baupreise nicht innerhalb der Mietobergrenzen
liegen.
Allerdings ist
geplant in Burg-Gräfenrode für rd. 1 Mio. Euro ein Mehrfamilienhaus mit 6
Wohnungen zu errichten wobei die Mieten dieser 6 WE innerhalb der
Mietobergrenze liegen. Um dies zu ermöglichen hat der Magistrat auf Initiative
des derzeitigen Wohnungsbaudezernenten Otmar Stein in seiner letzten Sitzung
einen relativ günstigen Baulandpreis beschlossen.
In Groß Karben sind
aktuell 2 weitere kleinere Wohnungen in einem Bestandsgebäude geplant. Der
Bauantrag hierzu läuft bereits. Auch hier werden die Mietpreise innerhalb der Mietobergrenzen
liegen.
Ziel der künftigen
Bauten ist die Schaffung von zusätzlichen Wohnungen innerhalb der
Mietobergrenzen des Kreises. Dies stellt aber auch gewisse Bedingungen auch die
baulichen Standards (Verzicht auf Keller, Balkone, Terrassen, Garten, Aufzug
usw.) und auch an die Grundstückslage.
Derzeit werden drei
weitere Standorte in Petterweil, Kloppenheim und Klein Karben geprüft, um im
nächsten Jahr mit weiteren Projekten beginnen zu können.
Unabhängig
von diesen Aktivitäten der Wohnungsbau ist ein wichtiges Mittel zur Schaffung
von günstigen Wohnungen eine Erhöhung des Gesamtangebotes an Wohnungen. Dies
muss nicht immer dadurch entstehen, dass auf der sogenannten „grünen“ Wiese
neues Bauland erschlossen wird, sondern auch durch Nachverdichtung im Bestand.
Schade
ist allerdings dass gerade die Partei des ANFRAGESTELLERS in diesen Fällen
meist sowohl gegen neue Baugebiete als auch gegen eine Nachverdichtung stimmt.
Für konstruktive Alternativen mit realistischen Finanzierungsvorschlägen sind wir jederzeit gerne offen und diskussionsbereit.