Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorbemerkung des Antragsstellers:

Bei der Beantwortung meiner letzten Anfrage zur Wohnraumpolitik wurde angedeutet, dass es in Karben keine Wohnungen gibt, die sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen bewegen. Dies bedeutet, dass Personen und Familien die Hartz IV beziehen, RentnerInnen und abhängig Beschäftigte die Aufstocken müssen, sich das Leben in Karben nicht leisten können.  Ein nicht zu akzeptierender Zustand.

Deswegen stelle ich für DIE LINKE Karben folgende Fragen. Ich bitte diesmal um eine sachliche Beantwortung:

 

Vorab der Hinweis darauf, dass im Rahmen der letzten Anfrage der Partei DIE LINKE keineswegs andeutet wurde, dass es in Karben keine Wohnungen gibt die sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen bewegen. Zu den Fragen 6 bis 8 hatten wir den Fragesteller gebeten die entsprechenden Informationen beim Wetteraukreis einzuholen, da dieser bekanntlich auch die Mietobergrenzen festlegt. Entsprechende Anfragen sind wohl auch schon des Öfteren im Kreistag gestellt worden.

 

Fragen 1 und 2:

1.         Hat die Stadtregierung schon mal versucht Einfluss auf die Kreisverantwortlichen zu nehmen, damit diese die  Mietobergrenze für Karben erhöht?     

2.         Hat die Stadtregierung dies in nächster Zeit vor?

 

Antworten zu Fragen 1 und 2:

Der Stadtregierung ist bekannt dass auch den Kreisverantwortlichen durchaus die unterschiedliche Mietpreisstruktur im Wetteraukreis bewusst sind. Daher gibt es auch unterschiedliche Mietpreisobergrenzen nach Regionen im Wetteraukreis.

Beim Antrittsbesuch der neuen Sozialdezernentin des Wetteraukreises im Januar 2017 wurde auch das Thema der Mietpreisobergrenzen erörtert und insbesondere auf die Problematik der Mietpreisobergrenzen in Staffelung nach Personen hingewiesen.

Lt. Stand der Homepage des Kreises vom 28.12.2016 (http://www.wetteraukreis.de/service/soziales/dienstleistungen/mietobergrenzen-im-wetteraukreis/ 28.12.2016) sind die Mietobergrenzen im Vergleichsraum I: Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel, Karben, Niddatal Rosbach, Ober-Mörlen, Wöllstadt wie folgt geregelt:

Personen Angemessene Miete

·                1 Person 360 Euro

·                2 Personen 380 Euro

·                3 Personen 480 Euro

·                4 Personen 520 Euro

·                5 Personen 595 Euro

jede weitere Person im Haushalt 80 Euro

 

Hier sind bspw. die Sprünge nach Personenanzahl nicht immer plausibel.

Beim Sprung von 2 auf 3 Personen sind dies 100 Euro und beim Sprung von 3 auf 4 Personen lediglich 40 Euro.

Bei einem Modellfall mit 6,50 Euro je qm (entspricht dem Schnitt der städt. Wohnungen)  würde das bedeuten, dass für das 2. Kind gerade einmal 6 qm zusätzliche Fläche anmietbar wären.

 

Fragen 3 und 4:

3.         Gibt es Wohnungen der WOBAU, die sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen bewegen?

 

4.         Falls ja, welche?

 

Antworten zu Fragen 3 und 4:

Die Mehrzahl der Wohnungen der Wohnungsbau GmbH der Stadt Karben liegen unterhalb der aktuellen Mietobergrenzen des Kreises, wobei man beachten muss dass der Kreis keine qm Vorgaben bei den Wohnungsgrößen macht, sondern wie oben dargestellt die Obergrenzen nach Anzahl der Personen staffelt.

 

Im Einzelnen ergeben sich nachfolgende Daten zu den aktuell 87 von der WOBAU vermieteten Wohnungen:

Anzahl der WE

Finanzierungs-art

Durchschnitts- größe der Whg

Gesamt Wohnfläche in qm

Kaltmiete je qm im Schnitt in Euro

Mietspanne von ... bis...

 

21

öffentlich gefördert

        58,86   

1.236

6,17 €

5,74 € bis 6,10 €

 

66

frei finanziert

        63,92   

4.218

6,46 €

 

3,09 € bis 8,19 €

 

Davon

·         4 WE unter 5 € /

·         6 WE unter 6 € /

·         45 WE unter 7 €

·         11 Whg von 7 € bis 8,19 €

 

 

 

Fragen 5 – 7:

5.         Sollen sich Wohnungen der WOBAU die sich im Bau, beziehungsweise in der Planung befinden innerhalb der Mietobergrenzen bewegen?

6.         Welche Maßnahmen der Stadt gibt es, um Wohnraum, welcher sich preislich innerhalb der  Mietobergrenzen befindet, zu schaffen?

7.         Welche Maßnahmen könnten nach Ansicht der Stadtregierung zielführend sein um Wohnraum, der sich preislich innerhalb der Mietobergrenzen befindet, zu schaffen?

 

Antworten zu Fragen 5 bis 7:

Die Wohnbau errichtet im Baugebiet Kalkofen zurzeit 18 Mietwohnungen die im Bestand verbleiben sollen. Die Miete der 18 Mietwohnungen wird aufgrund der Baustandards und aktuellen Baupreise nicht innerhalb der Mietobergrenzen liegen.

Allerdings ist geplant in Burg-Gräfenrode für rd. 1 Mio. Euro ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen zu errichten wobei die Mieten dieser 6 WE innerhalb der Mietobergrenze liegen. Um dies zu ermöglichen hat der Magistrat auf Initiative des derzeitigen Wohnungsbaudezernenten Otmar Stein in seiner letzten Sitzung einen relativ günstigen Baulandpreis beschlossen.

In Groß Karben sind aktuell 2 weitere kleinere Wohnungen in einem Bestandsgebäude geplant. Der Bauantrag hierzu läuft bereits. Auch hier werden die Mietpreise innerhalb der Mietobergrenzen liegen.

Ziel der künftigen Bauten ist die Schaffung von zusätzlichen Wohnungen innerhalb der Mietobergrenzen des Kreises. Dies stellt aber auch gewisse Bedingungen auch die baulichen Standards (Verzicht auf Keller, Balkone, Terrassen, Garten, Aufzug usw.) und auch an die Grundstückslage.

Derzeit werden drei weitere Standorte in Petterweil, Kloppenheim und Klein Karben geprüft, um im nächsten Jahr mit weiteren Projekten beginnen zu können.

Unabhängig von diesen Aktivitäten der Wohnungsbau ist ein wichtiges Mittel zur Schaffung von günstigen Wohnungen eine Erhöhung des Gesamtangebotes an Wohnungen. Dies muss nicht immer dadurch entstehen, dass auf der sogenannten „grünen“ Wiese neues Bauland erschlossen wird, sondern auch durch Nachverdichtung im Bestand.

 

Schade ist allerdings dass gerade die Partei des ANFRAGESTELLERS in diesen Fällen meist sowohl gegen neue Baugebiete als auch gegen eine Nachverdichtung stimmt.

 

Für konstruktive Alternativen mit realistischen Finanzierungsvorschlägen sind wir jederzeit gerne offen und diskussionsbereit.