Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 178 „Gewerbegebiet Spitzacker“, Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die von der UNB geforderten Ersatzmaßnahmen sind vor Baubeginn durchzuführen.

 

Sofern im Rahmen der Detailabstimmung mit dem RP zur Einleitung von Oberflächenwasser Anpassungen erforderlich werden sind diese im B-Plan anzupassen.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.