Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte bereits 1996, leitet Herr Heinzel in den Sachverhalt ein. Seit dem wurde der Bebauungsplan erarbeitet. Die 2. Offenlage erfolgte nach einem Beschluss der Stadtverordneten Ende 2014. Die Rückmeldungen und Bedenken der Offenlage haben eine intensive Nachbearbeitung notwendig gemacht. Insbesondere mussten Punkte des Artenschutzes, Fragen des Umgangs mit dem Regen- und Abwasser sowie vertragliche Vereinbarungen mit HessenMobil bearbeitet werden. Nun soll der Satzungsbeschluss herbeigeführt werden, um die weitere Entwicklung des Baugebietes und insbesondere die Erschließung zu ermöglichen. Dieser Beschluss erfolge obwohl noch nicht alle Inhalte der Planung final abgestimmt sind. So gibt es insbesondere noch zur Ausgestaltung der Renaturierung des Heitzhöfer Baches und zur Entwässerung des Baugebietes Klärungsbedarfe. Auch dürfen die Erschließungsarbeiten erst nach Abschluss der Maßnahmen zum Artenschutz begonnen werden. Schließlich ist eine letzte vertragliche Vereinbarung mit HessenMobil noch nicht abgeschlossen, dennoch hat HessenMobil ihr Einverständnis zur Beschlussfassung zum derzeitigen Stand signalisiert.

 

Herr Heinzel weist darauf hin, dass die zeichnerische Darstellung des Satzungsexemplars nicht die Parzellierung, wie in den verteilten Unterlagen enthält, sondern eine graue Schraffur mit der Kennzeichnung „GE“. Die korrekte Darstellung wird in der Sitzung im Kontext einer Powerpoint-Präsentation gezeigt (Anlage zum Protokoll).

 

Herr Schreyer erkundigt sich nach Festsetzungen zum Lärmschutz. Herr Heinzel antwortet, dass Gewerbebetrieben eine höhere Lärmbelastung als einer Wohnnutzung zugemutet wird. Im Baugebiet selbst kann von einem aktiven Lärmschutz abgesehen werden.

 

Nach dem Stand der Vermarktung erkundigt sich Herr Gauterin. Herr Rahn antwortet, dass für ca. 75% der Flächen Anfragen vorliegen würden. Der Quadratmeterpreis im Gebiet läge bei 190 € bis 200 € (voll erschlossen). Herr Schulze erkundigt sich nach der zulässigen Höhe der Bebauung. Diese läge bei 12 m, so Herr Heinzel.

 

Herr Hofmann erkundigt sich als Gast der Sitzung zum Stand der Renaturierungsplanung. Herr Heinzel bestätigt, dass die Renaturierung im Bebauungsplan festgeschrieben ist, aber ist im Zuge der weiteren Planung konkretisiert wird. Herr Rahn bietet an, die Umweltverbände beizeiten über die Planung zu informieren. 

 

Die Beschlussfassung erfolgt zu den Unterpunkten.