Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Hat die Stadt Karben Anspruch auf Erstattung eines Teils des eingestellten Jahres-Beitrages aufgrund von Nichterfüllung

 

Antwort zu Frage 1:

Leider nein.

 

Vertragspartner sind RMV und DB AG. Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe, Abteilung Verkehr (ZOV-Verkehr) bezahlt festgelegte Mehrleistungen im S-Bahnverkehr (einzelne Zwischenbahnen). Gemäß Wetterauer Modell beteiligt der ZOV-Verkehr die Kommunen zu 50 Prozent an den Kosten.

 

Ansonsten werden Minderleistungen (Verspätungen, Ausfälle, verkürzte Züge) in der Regel durch andere Mehrleistungen ausgeglichen, die zwischen RMV und DB AG ausgehandelt werden. Das können Ausweitungen im Fahrtenangebot (im Abend- und Feiertagsverkehr) sein, aber auch Ausbau der technischen Infrastruktur wie Fahrtanzeigen, Fahrgastinformationssysteme u.a..

 

Ein Beispiel dafür ist, dass der Wetteraukreis seinerzeit erreichte, dass die DB AG die gesamte S6-Flotte vollständig durch neue Triebwagen ersetzte, anstatt sukzessive auf allen Verbundlinien. Die S6 war jahrelang die einzige Linie im RMV mit vollständig neuer Flotte.

 

Frage 2:

Wird der Magistrat der Stadt Karben diesbezüglich beim RMV intervenieren und auf Kostenerstattung drängen?

 

Antwort zu Frage 2:

 

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.