Sitzung: 23.03.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/195/2017
Frage
1:
Hat die
Stadt Karben Anspruch auf Erstattung eines Teils des eingestellten
Jahres-Beitrages aufgrund von Nichterfüllung
Antwort
zu Frage 1:
Leider
nein.
Vertragspartner
sind RMV und DB AG. Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe,
Abteilung Verkehr (ZOV-Verkehr) bezahlt festgelegte Mehrleistungen im
S-Bahnverkehr (einzelne Zwischenbahnen). Gemäß Wetterauer Modell beteiligt der
ZOV-Verkehr die Kommunen zu 50 Prozent an den Kosten.
Ansonsten
werden Minderleistungen (Verspätungen, Ausfälle, verkürzte Züge) in der Regel
durch andere Mehrleistungen ausgeglichen, die zwischen RMV und DB AG
ausgehandelt werden. Das können Ausweitungen im Fahrtenangebot (im Abend- und
Feiertagsverkehr) sein, aber auch Ausbau der technischen Infrastruktur wie
Fahrtanzeigen, Fahrgastinformationssysteme u.a..
Ein
Beispiel dafür ist, dass der Wetteraukreis seinerzeit erreichte, dass die DB AG
die gesamte S6-Flotte vollständig durch neue Triebwagen ersetzte, anstatt
sukzessive auf allen Verbundlinien. Die S6 war jahrelang die einzige Linie im
RMV mit vollständig neuer Flotte.
Frage 2:
Wird der Magistrat
der Stadt Karben diesbezüglich beim RMV intervenieren und auf Kostenerstattung
drängen?
Antwort
zu Frage 2:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.