Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 227 „Büdesheimer Straße" in der Gemarkung Klein-Karben gern. § 2 (1) BauGB.

Das Baugebiet liegt am östlichen Ortsrand von Klein-Karben, nördlich der Büdesheimer Straße.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 37/1 und 37/2, Flur 8, Gemarkung Klein-Karben.

 

Im Rahmen des B-Planverfahrens soll lediglich die Errichtung eines einzelnen weiteren EFH ermöglicht werden. Dieses soll unmittelbar an die bestehende Bebauung anschließen. Die Restfläche soll als nicht bebaubares Garten-/Grünland ausgewiesen werden.