Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans “Alte Straße / Höhenweg” mit ergänzter Nummerierung als Bebauungsplan Nr. 228 „Alte Straße / Höhenweg“ mit erweitertem Geltungsbereich im Ortsteil Kloppenheim gemäß § 2 (1) BauGB einzuleiten.

Das Verfahren soll gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt

werden.

 

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand von Kloppenheim und umfasst die bebauten Wohngrundstücke um die Straßen „Alte Straße“ und „Im Kirchfeld“.

 

Der Geltungsbereich umfasst den rechtskräftigen Bebauungsplan „Alte Straße / Höhenweg“, Gemarkung Kloppenheim. Er wird ergänzt indem im Süden an der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 221/1, Flur 1 (Wegeparzelle) der Verlauf der südlichen Grenze bis zur westlichen Straßenparzelle der Alten Straße, Flurstück Nr. 227/3 fortgeführt wird, darüber hinaus entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 63/3, Flur 7 nach Osten folgend, dann 3.50 m nach Norden folgend um dann nach Osten parallel zum ehemaligen Geltungsbereich und zur Straße am Kirchfeld zu verlaufen bis auf die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 66/3, Flur 7 stoßend. Sodann werden die Flurstücke Nr. 66/3 und 66/4, Flur 7 in den Geltungsbereich einbezogen.