Herr Rahn teilt mit, dass die neuerliche Änderung der Stellplatzsatzung nicht in der laufenden Sitzungsrunde beschlossen sondern lediglich beraten werden soll.

 

Da die Stellplatzsatzung aber auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses stünde und Herr Heinzel dort nicht anwesend sei, wird Herr Heinzel um eine kurze Erläuterung der wesentlichen Änderungen gebeten.

 

Nach Aussage von Herrn Heinzel betreffen die Änderungen im Wesentlichen:

-       Die Betonung der Möglichkeit, in den Bebauungsplänen Regelungen zu treffen, die von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung abweichen

-       Die Wiedereinführung der gliedernden Baumpflanzen in Stellplatzanlagen

-       Die Einführung des Instruments des „Mobilitätskonzepts“ zum fachlichen Nachweis eines Missverhältnisses zwischen gefordertem Stellplatznachweis und tatsächlichem Bedarf und Einbeziehung der Möglichkeit zur Realisierung innovativer Maßnahmen zur Parkraumvermeidung.

-       Die Möglichkeit zur Reduzierung von Ablösebeträgen im Zusammenhang mit der Realisierung von Projekten mit besonderer Bedeutung für die Stadt.

 

Herr Rahn ergänzt den Wunsch, Doppelparker als Möglichkeit des Parkraumnachweises auszuschließen.

 

Herr Gauterin erkundigt sich nach dem Stand des Bebauungsplanverfahrens an der Riedmühlstraße. Herr Rahn antwortet, dass dieses Verfahren im Kontext einer Überarbeitung des Bebauungsplans „Unterm Wiesenbrunnen“ bearbeitet werden soll. Das Projekt hätte aber derzeit aufgrund der relativ geringen städtebaulichen Relevanz eine untergeordnete Priorität.

 

Herr Gauterin erkundigt sich zudem nach der Perspektive der Karbener Baulandreserve. Herr Rahn teilt mit, dass sich diesbezüglich Gedanken gemacht werden müssen, da mit der Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes „2020“ eine Neuausrichtung der Flächenentwicklung erfolgen wird. Er bietet an, dieses Thema in einer der nächsten Sitzungstermine durch die Stadtverwaltung oder einen Vertreter der Regionalplanung vorzustellen zu lassen.