Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Zum Inhalt des Antrags der CDU-Fraktion nimmt Herr Gauterin Stellung. Der Antrag zielt darauf ab, dass der Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt, im Zuge der Bauleitplanverfahren, zukünftig vorrangig über das Ökopunktekonto abgewickelt werden sollen. Auf diese Weise würden die knappen landwirtschaftlichen Flächen in der Stadt Karben nicht zusätzlich belastet.

 

Auch der Magistrat sieht eine doppelte Belastung der landwirtschaftlichen Flächen durch den primären Eingriff und den notwendigen Ausgleich. Von daher schlägt Herrn Rahn für den Magistrat eine Ergänzung der Beschlussfassung um den Zusatz: „Zukünftige Maßnahmen die ökopunktekontowirksam sind, sollen vorrangig im Kontext von Renaturierungsmaßnahmen oder über die Stilllegung von Wald- und Forstflächen ausgeglichen werden.“

 

Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Baumaßnahmen, in einem Umfang wie im Regionalen Flächennutzungsplan für die Stadt Karben vorgesehen, könne die Existenz von Karbener Landwirten bedrohen. Von daher sei der Flächenverbrauch zu minimieren, so Herr Rahn.

 

Herr Knak zweifelt an der Intention des Antrags und bezeichnet den Antrag als Schaufensterantrag. Er nimmt Bezug auf das Baugesetzbuch und hinterfragt die Rechtmäßigkeit des Antragsinhalts. Sinnvoll sei es vor allen, den Flächenverbrauch insgesamt zu verhindern. Dieser Intention stünde allein das Vorhaben zum Bau eines Golfplatzes entgegen.

 

Herr Rahn erwidert, dass die Stadt die Innen- vor der Außenentwicklung favorisiert, eine Nachverdichtung anstrebt und Renaturierungsmaßnahmen ohnehin in der Vorbereitung seien.

 

Herr Gauterin ist offen, für Vorschläge zur Konkretisierung des Antrags von Seiten der Grünen. Er betont, dass Maßnahmen zum Artenschutz nicht zur Diskussion stehen und eine große Nachfrage nach Gewerbeflächen bestünde. Er verweist auf das Baugebiet „Am Spitzacker“.

 

Auch Herr Maag als Gast im Ausschuss nennt drei Möglichkeiten der Wohnraumschaffung: Bauflächenentwicklung auf Freiflächen, Nachverdichtung im Bestand oder der Bau in die Höhe.

 

Die Qualität der in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen solle bei der Auswahl von Bauflächen berücksichtigt werden, schlägt Herr Schulze vor. Herr Rahn erwidert, dass die Stadt zwar Einfluss auf die Bauflächenentwicklung habe, diese aber sinnvoll in der Regel am Ortsrand passiere.

 

Es folgen weitere Fragen zur Abwicklung und Wertigkeit von Ökopunktemaßnahmen. Die Fragen werden von Herrn Heinzel und Herrn Rahn beantwortet.

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt, der Magistrat wird beauftragt, bei der künftigen Ausweisung von Baugebieten den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen möglichst gering zu halten und die im planerischen Vorfeld erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen z. B. für den Naturschutz durch das Ökopunktekonto der Stadt zu begleichen. Zukünftige Maßnahmen die ökopunktekontowirksam sind, sollen vorrangig im Kontext von Renaturierungsmaßnahmen oder über die Stilllegung von Wald- und Forstflächen ausgeglichen werden

 

Ziel des Antrages soll es sein, den Rückgang landwirtschaftlich genutzter Anbauflächen zu begrenzen und den Landverbrauch durch Bauprojekte möglichst schonend für die Landwirtschaft zu gestalten.