Sitzung: 21.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Der Änderungsbedarf ergibt sich im Wesentlichen aufgrund zweierlei Sachverhalte, so Herr Heinzel. Zum einen besteht der Wunsch vieler Bauherren zur Errichtung eines Flach- oder Walmdaches, zum anderen besteht als Ergebnis der unterirdisch unter der Spielfläche erfolgten Einrichtung der Regenwasserrückhaltung die Möglichkeit der Schaffung eines weiteren Bauplatzes im Bereich. Gleichzeitig soll die erste Änderung in die zweite Änderung integriert werden.
Diskussionsbedarf und offene Fragen bestehen nicht.
Der Ausschuss empfiehlt, die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die in dem beiliegenden Plan farbig
hervorgehobenen Flächen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“
im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchzuführen.
Die
Plangebietsabgrenzung unterscheidet sich nicht von der Abgrenzung des
ursprünglichen Bebauungsplanes.
Im Westen durch die
östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg beginnend an
der südlichen Grenze des Flurstücks 76/0 Flur 16 Waldhohlweg nach Norden
folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65
Heldenberger Straße (K 246) Flur 16
(Lindenplatz) dem Straßenverlauf
folgend,
im Norden entlang
der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur
16,
im Osten in einer
Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der nord-süd
verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der nord-süd
verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser Parallelen
mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße, die
abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze der
Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend. Zwischenzeitlich ist dieser
östliche Grenzverlauf herausparzelliert und im Kataster nachvollziehbar.
im Süden der südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.