Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Änderungsbedarf ergibt sich im Wesentlichen aufgrund zweierlei Sachverhalte, so Herr Heinzel. Zum einen besteht der Wunsch vieler Bauherren zur Errichtung eines Flach- oder Walmdaches, zum anderen besteht als Ergebnis der unterirdisch unter der Spielfläche erfolgten Einrichtung der Regenwasserrückhaltung die Möglichkeit der Schaffung eines weiteren Bauplatzes im Bereich. Gleichzeitig soll die erste Änderung in die zweite Änderung integriert werden.

 

Diskussionsbedarf und offene Fragen bestehen nicht.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die in dem beiliegenden Plan farbig hervorgehobenen Flächen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchzuführen.

 

Die Plangebietsabgrenzung unterscheidet sich nicht von der Abgrenzung des ursprünglichen Bebauungsplanes.

 

Im Westen durch die östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg beginnend an der südlichen Grenze des Flurstücks 76/0 Flur 16 Waldhohlweg nach Norden folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16  (Lindenplatz) dem Straßenverlauf  folgend,

 

im Norden entlang der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16,

 

im Osten in einer Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der nord-süd verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der nord-süd verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser Parallelen mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße, die abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze der Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend. Zwischenzeitlich ist dieser östliche Grenzverlauf herausparzelliert und im Kataster nachvollziehbar.

 

im Süden der südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.