Der Betriebsstandort der Firma ClimAir soll um Produktions-, Lager- und Verwaltungsflächen erweitert werden. Zu diesem Zweck wurde ein Bauleitplanverfahren eingeleitet, dass nun in die frühzeitige Beteiligung geht. Gleichzeitig soll eine städtebauliche Rahmenvereinbarung beschlossen werden, so Herr Heinzel.

 

Der Bebauungsplan orientiert sich in wesentlichen Festsetzungen an den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 178 „Spitzacker“. Dies gilt zum Beispiel für die Grundflächenzahl, die zulässige Gebäudehöhe sowie wesentliche Aussagen zur Nutzung. Gleichzeitig entsprechen die Festsetzungen den Wünschen des Vorhabenträgers. So ist eine zweigeschossige Bebauung nur untergeordnet vorgesehen und die Geschossflächenzahl dementsprechend defensiv kalkuliert worden. Eine Teilbebauung besteht bereits auf der Fläche, eine derzeitige Baumaßnahme auf dem Gelände war auch ohne Bebauungsplan genehmigungsfähig.

 

Herr Knak teilt mit, dass die Grünen von der Maßnahme nicht absolut überzeugt sein. Auch hier würde wieder Ackerland verbraucht. Auf Rückfrage von Herrn Rahn nach Standortalternativen fordert Herr Knak eine Gesamtbewertung der Maßnahme. Herr Feyl und Herr Schulze merken an, dass die Flächen als Gewerbegebietserweiterung im Reg.-FNP vorgesehen sind und bereits eine Teilentwicklung stattgefunden hat.  Abschließend betont Herr Rahn die Bedeutung des Unternehmens für den Standort und sieht eine ideale Eignung der Fläche  für die Maßnahme.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.