Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Auf der zu überplanenden Fläche ist eine Nachverdichtung mit 4 Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Ein Bebauungsplanverfahren soll nun eingeleitet werden. Eine Entwurfsplanung kann mit der abzuschließenden Städtebaulichen Rahmenvereinbarung vorgelegt werden, so Herr Heinzel

 

Weitere Stellungnahmen und Fragen werden nicht formuliert.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“, in der Gemarkung Kloppenheim gem. § 2 (1) i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

 

Das Plangebiet liegt an der Frankfurter Straße zwischen Rhönstraße und Taunusstraße.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 113/5, 615/1, 615/2, 615/3, 615/4, 615/5, 615/6, 614, 613 sowie den westlichen Teil der Wegeparzelle 293 bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 113/5 der Flur 7, Gemarkung Kloppenheim.